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Diesel: Bei Fahrverboten wird es viele Ausnahmen geben


Diesel-Urteil gefallen – und nun?
Bei Fahrverboten wird es viele Ausnahmen geben


Aktualisiert am 28.02.2018Lesedauer: 3 Min.
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Ein Diesel-Auto in Düsseldorf: In vielen Städten drohen künftig Fahrverbote.Vergrößern des Bildes
Ein Diesel-Auto in Düsseldorf: In vielen Städten drohen künftig Fahrverbote. (Quelle: Marcel Kusch/dpa)

Als letzte Maßnahme dürfen Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge anordnen. Völlig unklar ist, wie diese umgesetzt und kontrolliert werden sollen. Doch das sind nicht die einzigen Fragen, die beim Dieselfahrverbot unbeantwortet bleiben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag den Weg für Fahrverbote für Millionen deutsche Dieselautos in Städten frei gemacht. Wenn die Luft nicht anders sauberer werde, seien Fahrverbote als letztes Mittel zulässig, urteilten die Richter. Fahrverbote müssten aber verhältnismäßig sein und dürften nicht über Nacht eingeführt werden. So weit, so gut – aber wie soll so ein Fahrverbot kontrolliert werden? Wen betrifft es überhaupt? Welche Ausnahmen wird es geben? Und: Werden die Halter ein Fahrverbot überhaupt befolgen?

Wie soll ein Dieselfahrverbot angeordnet und angezeigt werden?

Das wird zunächst in erster Linie mit Schildern geschehen. Ob das über eine statische Beschilderung oder über veränderliche Anzeigetafeln geregelt werden wird, dürften die Kommunen einzeln entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgesetzt, dass ein Fahrverbot "nicht über Nacht" eingeführt werden darf. Diesel-Fahrer betroffener Fahrzeuge werden sich aber in jedem Fall über die aktuelle Stickstoffdioxid-Belastungslage in ihrem Umkreis auf dem Laufenden halten müssen.

Hamburg, das gegebenenfalls schon Ende April 2018 Dieselfahrverbote erlassen will, setzt auf Schilder, die so aussehen könnten:

In jedem Fall soll das Verbot in Hamburg durch das Zusatzschild "Anlieger frei" eingeschränkt werden. Das bedeutet, dass auch Halter älterer Diesel einfahren dürfen, wenn sie in der Verbotszone wohnen, arbeiten, geschäftlich zu tun haben oder jemanden besuchen. Wer keinen solchen Grund nachweisen kann und erwischt wird, muss 25 Euro Verwarnungsgeld zahlen.

Sollte sich die künftige Bundesregierung dazu entschließen, bundesweit eine blaue Plakette für Dieselautos einzuführen, würden dafür die Umweltzonen-Schilder (Verkehrszeichen 270) um ein Zusatzschild mit blauer Plakette ergänzt. Das bedeutet, dass nur noch Fahrzeuge mit dieser Plakette einfahren dürfen. Wer keine Plakette hat, dem drohen 80 Euro Bußgeld. Wenn die Behörde beweisen kann, dass der Fahrer vorsätzlich gegen das Verbot verstoßen hat, muss er sogar 160 Euro zahlen.

Was wird bei einem Fahrverbot gesperrt?

Gesperrt werden nicht ganze Städte, sondern nur die Straßen oder Zonen, in denen die Luft besonders schlecht ist und beispielsweise die Stickoxidbelastung über dem zulässigen Höchstwert von 40 μg/m³ liegt. Das Problem dabei: Die Sperrung einzelner Straßen oder Zonen verhindert nicht, dass Dieselfahrer überhaupt fahren, sondern nur, dass sie auf diesen Straßen fahren.

Ein paar Blöcke weiter, wo das Fahrverbot eventuell nicht mehr gilt, darf gefahren werden. Die Nachbarn von Verkehrsverbotszonen können sich also schon jetzt auf mehr Verkehr vor ihrer Haustür einrichten. Auf unserer Karte finden Sie die Stickstoffdioxid-Belastungen in den wichtigsten deutschen Großstädten. Der zulässige Höchstwert ist ab 40 μg/m³ überschritten:

Karte

Wie soll ein Fahrverbot kontrolliert werden?

Während der Fahrt wohl gar nicht. Die beiden deutschen Polizeigewerkschaften haben sofort nach dem Urteil deutlich gemacht, dass sie nicht flächendeckend kontrollieren können – weil ihnen dafür schlicht das Personal fehlt. Mehr als Stichproben wird es nicht geben. Das bedeutet, dass Fahrer, die sich nicht an das Verbot halten, gute Chancen haben werden, nicht belangt zu werden.

Welche Ausnahmen soll es geben?

Jede Menge! Nahezu in allen Bereichen des öffentlichen Verkehrs sind Dieselfahrzeuge unterwegs, die nicht der verlangten Abgasnorm entsprechen. Das reicht vom öffentlichen Nahverkehr über Feuerwehr, Post- und Paketdienste, Taxis bis hin zu Handwerkern. Dazu kommen noch die Anwohner der betroffenen Zonen. In all diesen Fällen werden die Betroffenen Ausnahmeregelungen fordern.

Wie werden die Halter mit Fahrverboten umgehen?

Das ist schwer zu sagen. Wird ein Fahrverbot nur rudimentär oder gar nicht kontrolliert, entscheidet jeder Fahrer selbst, ob er sich daran hält. Es dürfte aber nicht wenige geben, die sich mit dem Argument "Ich fahr' da ja nur schnell mal durch, so schlimm wird das schon nicht sein" nicht an das Verbot halten werden.

Verwendete Quellen
  • eigene Recherchen
  • dpa
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