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So sehen Ihre Rechte beim Taxifahren aus


Recht & Verkehr
So sehen Ihre Rechte beim Taxifahren aus

kb (CF)

23.07.2012Lesedauer: 2 Min.
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Rechte beim Taxifahren: Kennen Sie sie?Vergrößern des Bildes
Rechte beim Taxifahren: Kennen Sie sie? (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Kennen Sie Ihre Rechte beim Taxifahren? Darf Sie ein Taxifahrer als Fahrgast ablehnen? Wer bestimmt die Musik? Und was ist eigentlich mit Ihrem Hund? Erfahren Sie, was Sie sich nicht gefallen lassen müssen, aber auch, woran Sie sich bei einer Taxifahrt zu halten haben.

Bevor es losgeht: Ihre Rechte und Pflichten

Die Regel ist ungeschrieben, aber jeder kennt Sie: Wenn Sie an einem Flughafen oder Bahnhof an einer Schlange von Taxen stehen, müssen Sie selbstverständlich das erste aus der Reihe nehmen. Damit liegen Sie falsch, wie der Verbraucheranwalt Markus Saller in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk (BR) erklärt. Sie haben das Recht, sich das Taxi zu wählen, das Sie für das sicherste oder auch das bequemste halten. Dennoch sollten Sie dabei nicht vergessen, dass der Fahrer an der ersten Stelle bereits am längsten auf einen Fahrgast wartet, und dies bei ihrer Wahl berücksichtigen.

Das bestellte Taxi steht vor der Tür, müssen Sie dieses nehmen? Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, so der BR. Sobald Sie über die Ankunft informiert worden sind, darf der Fahrer sogar bereits das Taxameter anstellen. Der Wartetarif ist jedoch günstiger als der Kilometertarif. Ist das Taxi allerdings verdreckt oder riecht nach Rauch, haben Sie das Recht, die Taxifahrt zu verweigern und ein neues Fahrzeug anfordern zu lassen. Sie müssen in diesem Fall auch nicht die Anfahrt bezahlen. (Schweres Vergehen: Alkohol am Steuer)

Recht auf Taxifahren – auch auf kurzer Strecke?

Egal, wie kurz die Strecke ist, die Sie zurücklegen wollen: Es besteht eine gesetzliche Beförderungspflicht – auch auf Kurzstrecken. Weil diese Fahrten für den Fahrer in der Regel nicht lukrativ sind, gilt häufig die Regelung, dass der erste Kilometer teurer ist. Die Beförderungspflicht gilt laut BR übrigens für das gesamte Pflichtfahrgebiet, das häufig mit der Stadtgrenze zusammenfällt. Fahrten darüber hinaus, beispielsweise in weit entfernte Städte, kann der Fahrer ablehnen. Ablehnen darf Sie der Taxifahrer auch dann, wenn Sie stark alkoholisiert oder verschmutzt sind. Auch bei Gestank und ansteckenden Krankheiten dürfen Sie als Fahrgast abgelehnt werden.

Unterwegs: Taxi fahren mit Hund und Musik

Sie haben einen Hund oder wollen vielleicht einen Hamsterkäfig mitnehmen? Das ist Ihr gutes Recht, bestätigt der BR. Nur in Ausnahmefällen darf ein Taxifahrer die Mitnahme verweigern. Und zwar dann, wenn er selbst oder ein Mitfahrer unter einer Allergie leidet oder Angst vor dem tierischen Beifahrer hat. In einigen Städten werden für die Mitnahme von Tieren, genauso wie für sperriges Gebäck, Extragebühren fällig.

Sie können übrigens auch entscheiden, welche Musik im Taxi läuft, und sogar die Lautstärke dürfen Sie bestimmen. Falls Sie keine Lust auf ein Gespräch mit dem Fahrer haben, haben Sie zudem das Recht ihm das mitzuteilen. Er ist verpflichtet, auf Ihren Wunsch Rücksicht zu nehmen. (So sparen Sie beim Parken am Flughafen)

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