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Hauptuntersuchung 2012: Neue Regeln bei TÜV und DEKRA


Neue Regeln bei der TÜV-Hauptuntersuchung

Von mid
Aktualisiert am 05.01.2012Lesedauer: 2 Min.
Seit 1961 bekommen Autofahrer die begehrte TÜV-PlaketteVergrößern des BildesSeit 1961 bekommen Autofahrer die begehrte TÜV-Plakette (Quelle: imago-images-bilder)
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2012 gibt es bei der Hauptuntersuchung einige Änderungen, wie der TÜV Süd bereits im November mitteilte. Die neuen Regeln für TÜV, DEKRA und Co. treten aller Voraussicht nach bereits Anfang April kommenden Jahres in Kraft, sollte der Bundesrat der Gesetzesnovelle zustimmen. Die Abstimmung gilt aber nur als Formsache. Lesen Sie weiter, was sich für die Autofahrer ändert.

Detaillierter Fehlerbericht nach der HU

Ab dem 1. April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool, nach der EDV-Systematik auch Mängelbaum genannt. Die praktische Folge für den Autofahrer: Im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun detailliertere Hinweise als bisher.

"Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt als Reparaturauftrag an die Werkstatt geben", sagt Jürgen Wolz vom TÜV Süd.

Kundenfreundliche Regelung bei der Datierung

Kundenfreundlicher wird künftig auch die Datierung der Prüfung. Wer beispielsweise den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Das macht es künftig aber wieder möglich, bei der HU "Zeit zu schinden" - allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. "Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird", so Jürgen Wolz.

Künftig Probefahrten bei der HU

Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an. Der Sachverständige muss diese Runde mit mindestens acht Stundenkilometern drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch mal auf die Bremse treten. So will der TÜV die Assistenzsysteme des Fahrzeugs besser überprüfen.

Damit dürfte die Hauptuntersuchung künftig länger dauern. Diese neue Regel gilt aber erst für ab dem 1. April neu zugelassene Autos. Da bei Neuwagen die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren fällig wird, kommt es 2015 vermehrt zu Probefahrten bei der HU.

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