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Halten und Parken: Wo es erlaubt ist und wo nicht


Auto muss im Blickfeld sein
Wo Halten und Parken erlaubt ist

Von t-online, dpa-tmn
Aktualisiert am 07.01.2018Lesedauer: 2 Min.
VerkehrsschildVergrößern des BildesVerkehrsschild: Ist hier parken oder halten erlaubt oder verboten? (Symbolbild) (Quelle: photohomepage/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Für kein Verkehrsdelikt werden so viel Strafzettel ausgestellt wie für falsches Halten und Parken. Höchste Zeit, dass damit Schluss ist. Das Auto-Portal von t-online.de erklärt Ihnen, wo Sie halten und parken dürfen.

Grundsätzlich gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO): Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Wo man nicht halten darf, darf man also erst recht nicht parken.

Halten: Auto muss im Blickfeld sein

Wer sein haltendes Fahrzeug verlässt, um kurz in ein Geschäft zu gehen oder den Einkauf ins Haus zu bringen, parkt rechtlich gesehen ebenfalls. Denn beim Halten muss das Auto die ganze Zeit im Blick des Fahrers sein. Er muss eine "permanente Zugriffsmöglichkeit" haben, erläutert Christian Janeczek, Verkehrsrechtsexperte in Leipzig.

Dagegen gelten unfreiwillige Stopps laut den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht als Halten. Zum Beispiel dann etwa, wenn Autofahrer an einer roten Ampel, vor einem geschlossenen Bahnübergang, im Stau oder auf Anweisung eines den Straßenverkehr regelnden Polizisten stoppen. Das gilt als Warten.

Definition Parken
Für die Definition des Parkens gilt die Drei-Minuten-Regel: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der hat sein Fahrzeug geparkt, erläutert der Tüv Nord. Wer sein Auto für weniger als drei Minuten verlässt und in Sichtweite bleibt, so dass er im Bedarfsfall jederzeit wieder in den Verkehr eingreifen kann, der parkt nicht, sondern hält.

Übrigens ist es auch keine gute Idee, die Warnblinkanlage anzuschalten, um auf ein haltendes Auto aufmerksam zu machen. "Diese darf nur eingesetzt werden, um vor Gefahr zu warnen." Beim Halten ist aber keine Gefahr im Verzug.

Darüber hinaus gibt es einige Situationen, in den Halten/Parken generell verboten ist – beispielsweise an engen und unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich von scharfen Kurven. Hier können Sie in der StVO detailliert nachlesen, wann und wo Halten/Parken erlaubt ist.

Zudem können natürlich Verkehrszeichen Halten/Parken einschränken. Die folgenden Bildtafeln begegnen Ihnen oft – aber wissen Sie auch ganz genau, was sie bedeuten? Das Auto-Portal von t-online.de klärt auf.

Quellen:
- dpa
- Tüv Nord
- Eigene Recherche

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