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Amerikanische Kanzlei verleitet BitTorrent-Nutzer zu Raubkopien


Kanzlei stolpert über eigene Porno-Falle

Von t-online
Aktualisiert am 20.08.2013Lesedauer: 2 Min.
Abmahn-Anwälte sollen Opfer angelockt haben.Vergrößern des BildesAbmahn-Anwälte sollen Opfer angelockt haben. (Quelle: Jochen Tack/Steffen Schellhorn/imago-images-bilder)
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Eine amerikanische Anwaltskanzlei wird beschuldigt, Abmahn-Opfer bewusst angelockt zu haben. Anwälte der Kanzlei, die sich auf die Verfolgung von Raubkopierern spezialisiert hat, sollen selbst urheberrechtlich geschützte Pornofilme in Tauschbörsen hochgeladen haben, um anschließend Nutzer abmahnen zu können, berichtete das Blog TorrentFreak.

Seit 2010 soll die Kanzlei Prenda Law aus Chicago, auch bekannt als Steele Hansmeier PLLP oder Anti-Piracy Law Group, Tausenden Amerikanern mit einer Klage wegen illegaler Porno-Downloads gedroht haben – von über 25.000 Nutzern ist laut der Zeitschrift Bloomberg Businessweek die Rede.

Das Geschäftsmodell der Kanzlei funktioniert einfach. BitTorrent und andere Tauschbörsen-Angebote stehen unter Beobachtung und sobald die Anwälte mitbekommen, dass ein Nutzer Filme herunterlädt, deren Rechteinhaber die Kanzlei vertritt – meist pornographische Inhalte – bekommt dieser Post.

Darin wird zunächst mit einer Anklage gedroht, dann jedoch das Angebot unterbreitet, die Sache unter der Hand zu regeln. Aus Scham bezahlen die meisten Betroffenen die verlangten Gebühren und Prenda Law verdient sich ein goldenes Näschen.

Beweise sichern

Bereits im Juni hegte die Internet-Tauschbörse The Pirate Bay den Verdacht, dass Prenda Law selbst die Inhalte in die Netzwerke einpflegen könnte, um so die Opfer in die Falle zu locken. Besonders ein Nutzer namens „Sharkmp4“ schien The Pirate Bay verdächtig. Deshalb protokollierten die Verantwortlichen der Webseite seine IP-Adressen.

Richter lässt Sachverhalt prüfen

Diese IP-Protokolle wurden nun in einem Gerichtsverfahren verifiziert. In dem Verfahren verteidigt Anwalt Brian Chintella einen Mandanten gegen Prenda Law. Dazu erlaubte ihm der Richter, die IP-Adressen des Nutzers „Sharkmp4“ überprüfen zu lassen. Kurze Zeit später bestätigte der Kabelnetzbetreiber Comcast, dass die aufgezeichneten IP-Adressen auf Steele Hansmeier PLLC registriert seien und der Nutzer „Sharkmp4“ aus der Anwaltskanzlei heraus agieren müsse.

Das vermeintliche Aus

Somit könnte die Anwaltskanzlei Prenda Law am Ende über die eigene Strategie stolpern. Denn während die Aufzeichnung von IP-Adressen ihr bisher dazu diente, vermeintliche Raubkopierer zu ermitteln, verrät die selbe Taktik nun die eigenen fragwürdigen Methoden.

Allerdings steht in diesem Fall das Urteil des Gerichts und die daraus resultierenden Folgen für Prenda Law noch aus, der Richterspruch wird erst im Oktober erwartet.

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