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Redtube: Streaming-Portal erwirkt einstweilige Verfügung gegen Abmahn-Firma


Streaming-Portal erwirkt einstweilige Verfügung

Von t-online
Aktualisiert am 23.12.2013Lesedauer: 1 Min.
Screenshot RedtubeVergrößern des BildesScreenshot von Redtube (Quelle: Screenshot t-online.de)
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Nutzer des Streaming-Dienstes Redtube können eventuell vorerst aufatmen: Das Landgericht Hamburg soll eine einstweilige Verfügung gegen die Abmahn-Firma The Archive AG erlassen haben. Das berichtete die Frankfurter Rundschau und beruft sich auf eine Pressemitteilung von Redtube. Konsequenz: Abmahnungen an User wegen angeblicher illegaler Clips dürften nicht mehr verschickt werden.

Redtube: keine Abmahnungen mehr

Der Firma The Archive AG beziehungsweise der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen ist es laut dem Bericht der Frankfurter Rundschau von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben.

Dies gilt nicht nur bezüglich der Videos, die in den von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versandten Abmahnschreiben benannt werden, sondern bezogen auf alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht.

Die Behauptungen und Forderungen der Firma The Archive AG sind laut Redtube vom Gericht als unbegründet bewertet worden; Nutzer von Streaming-Webseiten, einschließlich der Internetplattform Redtube, haben somit weiterhin die Möglichkeit, diese Webseiten unbesorgt besuchen zu können.

Redtube: nie Daten herausgegeben

Redtube betont weiter, dass die Internetplattform zu keiner Zeit Nutzerdaten, weder IP-Adressen noch sonstige Informationen, an Dritte weitergegeben hat. "Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird", sagte Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube.

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