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Abmahn-Abzocke: Anwalt gesteht falsche Abmahnungen


Abmahn-Abzocke
Anwalt gesteht falsche Abmahnungen

Von dpa
26.02.2014Lesedauer: 2 Min.
Verteidiger Karl-Heinz Mügge mit AngeklagtenVergrößern des BildesDie Angeklagten sitzen zu Prozessbeginn in Göttingen in einem Gerichtssaal im Landgericht. (Quelle: dpa-bilder)
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Ein Rechtsanwalt hat vor dem Landgericht Göttingen gestanden, mehrere hundert falsche Abmahnungen an gewerbliche eBay-Verkäufer verschickt zu haben. Er und zwei Mitangeklagte haben unterschiedlichste Händler abgemahnt, die bei ihren Angeboten auf dem Online-Marktplatz bestimmte Preisangaben vergessen hatten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-jährigen Juristen und seinen beiden ebenfalls geständigen Mitangeklagten bandenmäßigen Betrug vor. Das Trio soll 2012 und 2013 gewerbliche Verkäufer der Internet-Plattform eBay zu Unrecht mit Abmahnschreiben überzogen haben.

Fast 300 Abmahnschreiben hatte das Trio insgesamt verschickt und zwar vorwiegend an gewerbliche Händler, die Waren wie Käse, Salami, Rotwein, Motorenöl, Kleber, Nagellackentferner oder Haargel verkauften. Gewerbliche Verkäufer unterliegen diversen Bestimmungen, sodass sich bei deren Angeboten oft Abmahngründe finden lassen. Genau danach hat das Trio gesucht.

Händler gezielt recherchiert

Wie auch im Einzelhandel muss ein Verkäufer auch online zusätzlich ausweisen, was eine Ware pro Kilo oder Liter kostet. Der mitangeklagte Bruder des Anwalts hatte gezielt nach Verkäufern auf eBay gesucht, die Waren ohne Angabe der Kilo- oder Literpreise verkauft hatten. Das werteten das Abmahntrio dann als Verstoß gegen die Preisabgabenverordnung und verschickte eine Abmahnung.

Weil eine Abmahnung an ein Wettbewerbsverhältnis geknüpft ist – abmahnen darf nur der, der durch das Fehlverhalten geschäftliche Nachteile erleidet – hatten der Jurist und seine Komplizen vorher zum Schein selbst einen Internetshop gegründet. Auf dieser Grundlage behaupteten sie, ihr Online-Shop habe wegen des Verstoßes gegen die Preisabgabenverordnung Wettbewerbsnachteile.

Abmahnschreiben am laufenden Band

Der zweite Komplize des Rechtsanwaltes fertigte die Abmahnschreiben in einem Hinterzimmer der Kanzlei an. Mitarbeiterinnen des Anwalts beseitigten Rechtschreibfehler und der Anwalt unterschrieb. In knapp 60 Fällen hatte das Trio laut Staatsanwaltschaft mit der Masche Erfolg und kassierte rund 16.400 Euro.

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