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Französin wegen "WLAN-Allergie" als arbeitsunfähig eingestuft


Urteil mit Signalwirkung
Französin mit "WLAN-Allergie" bekommt Recht

Von t-online
Aktualisiert am 31.08.2015Lesedauer: 1 Min.
MobilfunkmastVergrößern des BildesMobilfunkmasten und WLANs waren für eine 39-jährige Französin angeblich unerträglich. (Quelle: Stefan Seitz/imago-images-bilder)
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Ein Gericht in Toulouse hat einer 39-Jährigen staatliche Unterstützung zugesprochen, weil diese angeblich empfindlich auf Mobilfunk- und WLAN-Strahlung reagiert. Ihr Anwalt feiert das Urteil als Präzedenzfall für tausende Betroffene.

Die ehemalige Radioproduzentin Marine Richard konnte das Gericht davon überzeugen, dass sie unter Elektromagnetischer Hypersensitivität (EHS) leidet und deswegen in eine ländliche Gegend umziehen musste. Menschen mit EHS geben an, unter Kopfschmerzen, Schlafstörungen und weiteren Symptomen zu leiden, wenn sie sich in der Nähe von elektromagnetischen Feldern aufhalten, wie sie durch Mobilfunkmasten und WLANs erzeugt werden.

Wissenschaftliche Studien konnte die negativen, gesundheitlichen Auswirkungen des sogenannten Elektrosmogs aber nicht nachweisen. Daher ist EHS weder in Frankreich noch in Deutschland eine anerkannte Krankheit.

Die Klägerin habe aufgrund der schmerzhaften Symptome ihren Wohnsitz in Marseille vor fünf Jahren verlassen, berichtet die französische Lokalzeitung "". Seitdem lebe sie ohne Elektrizität – weitab von jeglichen Funkmasten. Das Gericht stufte die Frau mit einer Behinderung von 85 Prozent als arbeitsunfähig ein. "Das ist ein Durchbruch", kommentierte Richard das Urteil in der britischen Zeitung "The Times". Das Gericht bewilligte ihr eine monatliche Beihilfe von rund 680 Euro.

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