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Rundfunkbeitrag: Zuviel gezahlte Beiträge jetzt zurückfordern


Doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge jetzt zurückfordern

Von t-online
Aktualisiert am 12.12.2014Lesedauer: 2 Min.
Überweisungsschein für den RundfunkbeitragVergrößern des BildesDer Rundfunkbeitrag hat die GEZ-Gebühr abgelöst. (Quelle: dpa-bilder)
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Doppelt und damit zu viel bezahlte Beiträge beim Rundfunkbeitrag können nur noch bis zum 31. Dezember zurückgefordert werden. Zum Jahresende ist Schluss mit allen Übergangsregelungen und Fristen.

Der Rundfunkbeitrag muss pro Haushalt entrichtet werden, das unterscheidet ihn von der früheren, gerätebezogenen Rundfunkgebühr (GEZ-Gebühr). Aufgrund der Daten der Einwohnermeldeämter wird jeder Haushalt erfasst und muss zahlen – auch wenn er versichert, über kein Empfangsgerät zu verfügen. Dafür ist es jetzt irrelevant, wie viele Personen und Empfangsgeräte im Haushalt zur Verfügung stehen. Früher konnte es passieren, dass in einem Haushalt mehrfach gezahlt werden muss. Nach aktueller Regelung muss pro Haushalt eine Person angemeldet sein und den Pauschalbetrag von 17,98 Euro bezahlen.

Wer angeschrieben wird, obwohl er in einem Haushalt lebt, für den bereits bezahlt wird, dem empfiehlt die Verbraucherzentrale: "Wer mit einem schon angemeldeten Beitragszahler zusammenlebt, sollte umgehend dessen Beitragsnummer mitteilen", rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Auf Basis der Daten der Einwohnermeldeämter schreibt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auch alle volljährigen Bürger an, die keinem der bereits angemeldeten Haushalte zuzuordnen sind. Wer angeschrieben wurde, sollte auf jeden Fall auf die Schreiben reagieren und sich anmelden.

Erstattung zu viel bezahlter Beiträge

Zahlen innerhalb eines Haushalts noch mehrere Personen Gebühren aufgrund der früheren GEZ-Meldung, kann das zuviel bezahlte Geld zurückgefordert werden. Die Frist dafür läuft jedoch am 31. Dezember ab. Wer bis dahin seine Forderung nicht eingereicht hat, geht leer aus.

Ermäßigung und Befreiung möglich

Unter bestimmten Bedingungen können Bürger eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen oder sogar davon befreit werden. Wer staatliche Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhält oder als Student BAföG bezieht, kann sich komplett vom Beitrag freistellen lassen. Die Befreiung ist auch über eine Härtefallregelung möglich.

Als Härtefall gilt ein Einkommen, das knapp über dem Sozialbedarf liegt. Knapp bedeutet dabei, dass das Einkommen geringer ist, als die Summe aus Sozialbedarf und Rundfunkbeitrag. Das gleiche gilt für Rentner. Menschen mit Behinderung, denen die Kategorie "RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen ein Drittel des Rundfunkbeitrags, also 5,99 Euro pro Monat.

Bin ich schon angemeldet?

Mancher, der sich vielleicht schon vor Jahren bei der GEZ angemeldet hat, wird sich fragen, ob er damit auch für den Rundfunkbeitrag angemeldet ist. Hier dürfte ein Blick in die Kontoauszüge genügen. Der Rundfunkbeitrag wird vierteljährlich abgebucht, sodass hier ein Betrag von 53,94 Euro mit dem entsprechenden Zahlungszweck verbucht sein wird.

Alternativ kann auch die Service-Hotline (Telefon 0185-99 950 100) Auskunft geben. Wer sich anmelden will, kann das online erledigen oder die Formulare bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

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