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GEZ: Erfinder des "Bargeld-Tricks" droht die Zwangsvollstreckung


Rundfunkgebühren-Rebell
Erfinder des Bargeld-Tricks gerät unter Druck

Aktualisiert am 19.01.2016Lesedauer: 2 Min.
Rundfunkbeitrag-ÜberweisungsträgerVergrößern des BildesDer Beitragsservice rät zum Lastschriftverfahren. (Quelle: dpa-bilder)
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Ein Bargeld-Trick brachte Rechtsanwalt Norbert Häring viel Aufmerksamkeit und auch so manchen Beifall ein. Etliche Rundfunknutzer wollten es nachmachen und bei der Rundfunkgebühr ebenfalls auf Bargeldzahlung bestehen. Nun droht Häring die Zwangsvollstreckung und deren Folgen. Doch aufgeben will der Boykotteur nicht.

Häring hatte erwartet, der Beitragsservice würde den Rückständen nicht weiter nachgehen, da der Aufwand zu hoch sei. Offensichtlich hat er sich getäuscht. Häring muss nun vor allem die Folgen der Vollstreckung fürchten. Er würde "auf alle möglichen Listen für schlechte Schuldner" kommen, schreibt er auf seinem Blog. Denn das Mahnverfahren läuft. Eine restlose Löschung aus den Listen sei kaum möglich.

Häring, der auch Buchautor ist und als Redakteur für das Handelsblatt schreibt, verweigert dennoch die bargeldlose Zahlung. Vom Gesetz her seien auf Euro lautende Banknoten immer noch das einzige unbeschränkt gültige Zahlungsmittel (§14 Bundesbankgesetz).

Bargeld-Trick Nummer 2

Seine Schulden will Häring auch nicht bar bei einer Bank einzahlen. Denn dann müsste er die dafür fälligen Gebühren selbst tragen. Noch wichtiger: Das Erfüllungsrisiko bleibe trotz Zahlung bei ihm, "bis das Geld beim Rundfunk gutgeschrieben ist. Zum Wesen der Barzahlung gehört sofortige Schuldtilgung mit Übergabe". Mit anderen Worten: Wenn Häring etwas bezahlt, möchte er die Gewissheit, dass der Empfänger das Geld zeitgleich erhält.

Zwar könnte Häring das Geld auch dem Gerichtsvollzieher geben, doch eine Vollstreckung wäre seiner Meinung nach rechtswidrig. Zudem stünde er dann immer noch in etlichen Schuldner-Listen und würde fortan als nicht kreditwürdig gelten. Hinzu kommen die Gebühren der Vollstreckung.

Der Bargeld-Aktivist versucht es nun mit einem weiteren Trick. Er zahlte die knapp 215 Euro, die er dem Beitragsservice schuldet, beim Amtsgericht Frankfurt ein.

Häring will Rundfunkanstalten zu Kompromiss zwingen

Mit der Zahlung an ein Amtsgericht verfolgt Häring zwei Ziele: Einerseits will er seine Barzahlungsmethode durchsetzen, andererseits die Rundfunkanstalten zu einem Kompromiss zwingen. "Die Abholung ist recht mühsam und die Gebühren für die Hinterlegung trägt der Gläubiger. Ich kann mir vorstellen, dass er lieber auf mein Angebot einer wechselseitigen Pflichtenstundung (keine Mahnungen, keine Vollstreckung) eingehen wird, als diese Prozedur zu wiederholen, sobald wieder ein paar Quartale Beitragsschuld aufgelaufen sind."

Vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt ist zwischen ihm und dem Hessischen Rundfunk ein Verfahren anhängig. Der Beitragsservice teilte auf Anfrage von t-online.de mit, er könne daher keine weiteren Details zum Verfahren nennen.

Rechtsanwalt will Kompromiss erzwingen

Häring gehe es nach seinen Angaben nicht darum, ausschließlich den Beitragsservice zu ärgern, sondern um das Recht, mit Geldscheinen zu bezahlen. Sollte der Rechtsstreit erfolgreich für ihn sein, will er weiterziehen und die "Geldreform voranbringen". "Ein Präzedenzfall vor Gericht dürfte genügen, um im Erfolgsfall danach auch bei anderen Behörden ein Umsteuern zu bewirken", führt Häring aus.

Nachahmer, die den Bargeld-Trick auch gerichtlich durchsetzen wollen, sind dem Beitragsservice nach eigenen Angaben übrigens nicht bekannt.

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