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Smart-TV: Samsung erleidet Schlappe vor Gericht


Urteil zu Smart-TVs
Samsung erleidet Schlappe vor Gericht

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 10.06.2016Lesedauer: 2 Min.
Smart-TVVergrößern des BildesInternetfähige Fernseher übertragen Daten ungefragt. (Quelle: Kraehn/imago-images-bilder)
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Das Landgericht Frankfurt hat Samsung dazu verdonnert, Käufer seiner Smart-TV darauf hinzuweisen, dass beim Anschluss des Fernsehers an das Internet personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden können. Zugleich untersagte das hessische Gericht die Verwendung zahlreicher Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wegen mangelnder Transparenz.

Konkret ging es in der Musterklage um den Samsung UE40H6270. Dieser Fernseher überträgt die IP-Adresse des Geräts, sobald er ans Internet angeschlossen wird. Über diese Grundeinstellung des Smart-TVs wird der Neubesitzer aber nicht informiert. Die gesendeten Daten reichen unter Umständen schon aus, um den Nutzer zu identifizieren.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wollte mit der Klage ursprünglich erreichen, dass Daten erst nach entsprechender Information durch die Gerätehersteller und nach Einwilligung der Nutzer übertragen werden.

Datenweitergabe an Dritte

In diesem Punkt wies das Landgericht (LG) die Klage ab. Die Daten würden nicht an die verklagte deutsche Gesellschaft übermittelt, sondern unter anderem an die nicht verklagte ausländische Konzernmutter.

"Ob die Datenübermittlung in der konkreten Art und Weise rechtmäßig war, hatte die Kammer daher nicht zu entscheiden", erklärte das LG in einer Mitteilung. Das Urteil (Az.: 2-03 O 364/15) ist noch nicht rechtskräftig, das Gericht ließ Berufung zu.

HbbTV-Funktion ermöglicht die Übertragung

Die HbbTV-Funktion des Fernsehers macht diesen Datentransfer möglich. HbbTV ist die Abkürzung für "Hybrid broadband broadcast TV", also die Kombination aus Fernsehen und Internet. So gut wie alle Hersteller und Sender nutzen die Funktion für ihre Smart-TV-Angebote: Über den roten Knopf der Fernbedienung ermöglicht sie, aus dem laufenden Programm heraus zum Beispiel Zusatzangebote oder verpasste Sendungen aus den Mediatheken aufzurufen.

Datentransfer abschalten

TV-Nutzer, die nicht möchten, dass der Fernseher ungefragt Daten sendet, sollten die HbbTV-Funktion in den Einstellungen deaktivieren, bevor sie ihn ans Internet anschließen. Ist HbbTV abgeschaltet, lässt sich die rote Taste nicht mehr in der vorherigen Funktion nutzen. Doch verloren sind die dahinterliegenden Funktionen nicht. Die Sendungsinformationen und die Mediatheken lassen sich trotzdem nutzen.

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