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Kein Rundfunkbeitrag für Hotelzimmer


Bundesverwaltungsgericht
Ausnahmen beim Rundfunkbeitrag sind möglich

dpa

02.10.2017Lesedauer: 1 Min.
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Ausnahmen beim Rundfunkbeitrag gibt es bisher nicht.Vergrößern des Bildes
Das Bundesverwaltungsgericht stellte nun die erste Ausnahme der allgemeinen Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen fest. (Quelle: Arno Burgi/imago-images-bilder)

Das Bundesverwaltungsgericht aus Leipzig hat entschieden, dass Rundfunkbeiträge nur für Hotelzimmer erhoben werden können, wenn auch die Empfangsmöglichkeit gegeben ist. Es ist die erste Ausnahme für die generelle Zahlungspflicht.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch entschieden (Az.: BVerwG 6 C 32.16). Geklagt hatte die Betreiberin eines Hostels in Neu-Ulm, die den allgemeinen Beitrag für Betriebsstätten zahlt und auch noch für jedes ihrer Gästezimmer einen Drittel-Beitrag zahlen sollte. Sie argumentierte, dass es in den Zimmern keine Fernseher und Radios und auch keinen Internetzugang gebe. In den Vorinstanzen war die Klage erfolglos geblieben.

Nur bei Empfangsmöglichkeit

Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass Rundfunkempfang in Hotelzimmern einen Vorteil darstellt, für den die Betreiber grundsätzlich auch zahlen müssten. Das gilt allerdings nur, wenn es auch tatsächlich eine Empfangsmöglichkeit gibt.

Damit beurteilen die Bundesverwaltungsrichter die Lage bei Gästezimmern anders als bei Privatwohnungen. Dort wird der Rundfunkbeitrag als Haushaltsabgabe unabhängig vom Vorhandensein eines Empfangsgerätes erhoben. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass heutzutage praktisch jeder mindestens einen Internetzugang hat, der auch einen Rundfunkempfang ermöglicht. Für Hotelzimmer lasse sich aufgrund statistischer Daten dagegen nicht sicher sagen, dass sie lückenlos mit Empfangsgeräten oder Internet ausgestattet seien, teilte das Gericht mit.

Ob die Hostel-Betreiberin tatsächlich keine Empfangsmöglichkeiten bietet, soll nun noch einmal überprüft werden. Der Fall wurde an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zurück verwiesen.

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