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Bei Einbruch E-Mail: IP-Kameras machen Überwachung kinderleicht


Bei Einbruch E-Mail
IP-Kameras bieten Sicherheit im eigenen Haus

Von t-online, dpa
27.11.2014Lesedauer: 5 Min.
Überwachungskameras für den Außenbereich.Vergrößern des BildesÜberwachungskameras mit IP-Technik gibt es für den Innen- und den Außenbereich. (Quelle: Christian Ohde/imago-images-bilder)
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Eine Alarmanlage mit Videoüberwachung war früher eine aufwändige Installation, die nur der Fachmann einbauen konnte. Mittlerweile ermöglichen IP-Kameras via Internet, die eigenen vier Wände schnell und unkompliziert im Blick zu haben. Meist lassen sich diese Kameras auch problemlos selbst installieren. Erhebliche Unterschiede gibt es vor allem bei der Bildqualität und der Ausstattung.

Einbrecher auf frischer Tat ertappen, das Baby eine Etage höher im Blick haben oder nachsehen, wer vor der Haustüre steht? Moderne IP-Kameras erlauben die Videoüberwachung ohne separate Videokabel und speziell angeschlossene Monitore oder Videorekorder.

Das "IP" steht für Internet-Protokoll. Die Kamera verwandelt das aufgezeichnete Bild in einen Internet-tauglichen Datenstrom, der dann über das heimische Netzwerk und den Internetrouter übertragen wird. Per Browser auf dem PC oder per App auf dem Smartphone oder Tablet lassen sich die Bilder via Internet von überall verfolgen.

Anschluss per WLAN

"Die kleinen Geräte sind recht günstig in der Anschaffung und bieten im Vergleich zu vollwertigen Überwachungskameras viele Komfortfunktionen", erklärt Moritz Wanke von der Zeitschrift "Chip". Das fängt bei der Installation an: So genügt es, die Kamera per Netzwerk-Kabel oder WLAN an den Router zu koppeln, schon lässt sich das Videobild von unterwegs abrufen.

Steht im Außenbereich keine Steckdose zur Verfügung, ist die Anschaffung einer IP-Kamera sinnvoll, die ihren Strom über das Netzwerkkabel bezieht. "Power-over-Ethernet" heißt diese Funktion. "Alternativ können Sie auch die Stromleitung zur Datenübertragung einsetzen", sagt Wanke. Das geht über einen sogenannten Powerline-Adapter, der Daten über das Hausstromnetz sendet. Dort wo auch keine Stromversorgung zur Verfügung steht, können WLAN-IP-Kameras mit Batterie zum Einsatz kommen.

Auf die Auflösung kommt es an

Entscheidend ist die richtige Auflösung der Kamera. "Günstige Modelle bieten in der Regel nur VGA-Bildqualität. Das reicht, solange Sie daheim nur nach dem Rechten sehen oder den Nachwuchs beobachten wollen", sagt Wanke. Zur Überwachung von Grundstücken oder großflächigen Räumen sollte es aber ein Modell mit HD-Auflösung (1080p) und am besten auch einem Bewegungssensor sein.

Sobald die Kamera eine Bewegung erkennt, startet automatisch die Aufnahme auf SD-Karte, eine externer Festplatte oder auch einen Cloud-Speicher im Internet. "Mit mindestens 30 Bildern pro Sekunde stehen die Chancen gut, dass die Kamera im richtigen Moment das Gesicht der Person einfängt", so der Experte.

Browser oder App als Bildbetrachter

Der Zugriff auf die Kamera gelingt praktisch von jedem Ort aus. Über die zugewiesene IP-Adresse kann die Kamera ähnlich wie ein Netzwerkdrucker angesprochen werden. Ein kleiner eingebauter Web-Server bereitet die Videodaten als Internetseite auf, sodass der Nutzer die Aufnahmen oder eine Live-Ansicht mit jedem beliebigem Browser betrachten kann. Hat die Kamera eine Schwenk und Zoom-Funktion, kann auch diese über die Internetseite angesteuert werden.

Für mobile Endgeräte bieten viele Hersteller zusätzliche Apps an. Über diese kann der Nutzer dann per Smartphone oder Tablet die Aufnahmen der IP-Kamera anschauen und die Kamera schwenken oder zoomen.

Je nach Einsatzzweck sind unterschiedliche Objektivbrennweiten zu wählen. "Wer einen großen Garten abdecken möchte, der sollte auf eine niedrige Brennweite für einen breiten Blickwinkel achten", rät Wanke. Soll statt dessen ein schmaler Hausflur beobachtet werden, dann muss die Kamera kein extremes Weitwinkelobjektiv haben.

Alarm per E-Mail oder SMS

Viele IP-Kameras haben mittlerweile eine Bewegungserkennung. Ist der Alarmmodus scharf geschaltet, können sie den Nutzer per E-Mail und mache sogar per SMS informieren, wenn eine Bewegung erkannt und deshalb ein Video aufgezeichnet wurde. An der E-Mail hängen dann oft bereits entsprechende Standbilder dran.

Die meisten Kameras haben nicht nur Augen sondern auch Ohren in Form von eingebauten Mikrofonen. Damit wird zusammen mit dem Video auch der Ton im überwachten Raum aufgezeichnet.

Bessere Modelle haben sogar einen Lautsprecher, den der Nutzer beispielsweise über die App auf dem Smartphone ebenfalls aus der Ferne erreichen kann. So kann der Besitzer auch Personen in dem Raum ansprechen oder den Hund aus der Küche scheuchen, wenn dieser dort nach Essbarem stöbert.

Von Preiswert bis luxuriös

Die Preise für Netzwerk-fähige IP-Kameras beginnen bei unter 50 Euro. Sinnvoll ist es, eine Kamera mit Nachtsichtfunktion zu kaufen. Diese kann in absoluter Dunkelheit ihr Blickfeld mit einer Infrarot-Leuchdiode unsichtbar illuminieren und Videos aufzeichnen. Wer etwas mehr investiert, bekommt Kameras, bei denen er das Objektiv ferngesteuert drehen und neigen kann. Eine solche Schwenkoptik kann eine größeren Bereich und mehrere Perspektiven überwachen, sodass hier nicht mehrere starre Kameras installiert werden müssen. Solche Kameras sind in der Regel ab 150 Euro zu bekommen.

Hochwertige Kameras für den Einsatz im Freien, die auch niedrigsten Temperaturen trotzen und dank Infrarot-LEDs ganz ohne zusätzliche Beleuchtung auskommen, gibt es ab 200 Euro aufwärts. Die sind meist robust und wasserdicht, doch es empfiehlt sich zusätzlich ein guter Wetterschutz, beispielsweise indem man die Kamera falls möglich unter einem Dachüberhang montiert.

Einbindung in Smarthome-Lösungen

Dort wo eine solche Kamera in eine Smarthome-Lösung eingebunden ist, sind weitere Funktionen möglich. Das Qivicon-System beispielsweise ermöglicht über die Smart Home-App der Telekom eine Alarmfunktion. Ist diese bei Abwesenheit der Bewohner eingeschaltet und stellt die Kamera eine Bewegung fest, dann wird zum einen über die App informiert und gleichzeitig ein Video aufgezeichnet. Zum anderen können über die Smart Home-App vernetzte Lampen als Alarm blinken oder eine per Funk ansteuerbare Alarmsirene außen an der Fassade ausgelöst werden.

Außerdem kann der Nutzer eine Ereignissteuerung einrichten. So kann er beispielsweise veranlassen, dass sich die per Funk ansteuerbaren Rollläden schließen und alle Lampen im Haus angehen, wenn die Kamera während seiner Abwesenheit eine Bewegung feststellt. Wenn er aber anwesend ist, wir statt dessen beispielsweise bei Dunkelheit das Licht im überwachten Raum eingeschaltet, damit er nicht erst auf den Schalter drücken muss.

Gesetz setzt Grenzen für die Überwachung

Die Überwachung kennt allerdings Grenzen. "Grundsätzlich dürfen Privatpersonen nur ihr eigenes Grundstück überwachen", erklärt der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke. Die Kamera darf also nicht auf den öffentlichen Bürgersteig oder die Straße gerichtet werden. Ebenso tabu sind die Grundstücke der Nachbarn.

Bei der Überwachung innerhalb der eigenen vier Wände oder auf dem eigenen Grundstück greifen laut Solmecke die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes bei Aufnahmen zu ausschließlich privaten oder familiären Zwecken nicht. Werden aber die Persönlichkeitsrechte von Besuchern, Familienmitgliedern oder Passanten verletzt, drohen Unterlassungsklagen. Deshalb kann ein gut sichtbares Hinweisschild sinnvoll sein, dass auf die Videoüberwachung hinweist.

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Vorsicht bei der Überwachung in der Öffentlichkeit

Anders sieht es aus, wenn außerhalb der eigenen Wohnung oder des privaten Grundstückes gefilmt wird. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht laut Solmecke vor, dass eine Überwachung zur Wahrnehmung des Hausrechts rechtmäßig sein kann, wenn die Aufnahmen zu einem konkreten Zweck erforderlich sind und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen. "Zum Teil wird zwischen der Überwachung einzelner Bereiche unterschieden", sagt Solmecke.

Der Eigentümer eines Cafés mag beispielsweise ein berechtigtes Interesse daran haben, den Tresen- und Kassenbereich zu überwachen, die Beobachtung des Gästebereichs kann hingegen rechtswidrig sein. Die Besucher müssen in jedem Fall per Hinweisschild über die Videoüberwachung informiert werden.

Keine dauerhafte Speicherung der Daten

Auch für die Verarbeitung und Nutzung der Filmaufnahmen hat der Gesetzgeber Grenzen gesetzt. Diese darf nur dann erfolgen, wenn das beispielsweise für eine Strafverfolgung hilfreich ist. Aufnahmen langfristig zu speichern, ist nicht erlaubt. "In der Regel ist von einer zulässigen Speicherung von maximal wenigen Tagen auszugehen", betont Solmecke.

Wichtig für den Eigenschutz ist noch eine andere Sache: Damit nicht jedermann von außen auf die eigene Kamera zugreifen und in ihre vier Wände schauen kann, sollten vor Inbetriebnahme die Sicherheitseinstellungen der Kamera aktiviert werden. Gerade wenn die Kamera ein Webinterface hat, sollte dieses durch ein möglichst sicheres Passwort geschützt sein.

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