t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomeDigitalAktuelles

Telekom-Hacker bekam Auftrag aus Liberia


Telekom-Hacker zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von dpa-afx
Aktualisiert am 28.07.2017Lesedauer: 2 Min.
Ein 29-Jährige musste sich wegen versuchter gewerbsmäßiger Computersabotage vor Gericht verantworten.Vergrößern des BildesEin 29-Jährige musste sich wegen versuchter gewerbsmäßiger Computersabotage vor Gericht verantworten. (Quelle: Marius Becker/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Das Landgericht Köln hat im Prozess um einen Hacker-Angriff auf Internet-Anschlüsse der Deutschen Telekom den 29-jährigen Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Daniel K. habe voll umfänglich gestanden und seine Tat bereut, sagte der Vorsitzende Richter der 18. Großen Strafkammer, Christof Wuttke, am Freitag in der Urteilsbegründung. Die Kammer blieb damit unter den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidigung.

Dem Briten droht in Großbritannien ein weiteres Strafverfahren wegen Computer-Kriminalität. Die britischen Behörden haben bereits seine Auslieferung beantragt, die nun unverzüglich eingeleitet wird.

"Der schlimmste Fehler seines Lebens"

Der 29-jährige Brite hatte am vergangenen Freitag vor dem Kölner Landgericht über seinen Anwalt eine Erklärung verlesen lassen, in der er sich als schuldig bekannte.

Mit Hilfe einer Dolmetscherin sagte der Angeklagte anschließend selbst aus. Die Aktion sei "der schlimmste Fehler seines Lebens" gewesen. Als Motiv nannte "Spiderman" – wie er sich im Netz nannte - Geldsorgen. Er wollte seine Verlobte heiraten. Für einen "guten Start ins Eheleben" habe er sich ein finanzielles Polster zulegen wollen.

Rund 1,25 Millionen Kunden betroffen

Durch seine Netz-Attacke hatte der Brite im November 2016 in Deutschland massenweise "Speedport"-Router lahmgelegt. Bei rund 1,25 Millionen Telekom-Kunden waren teilweise Internet, Telefon und Fernsehen gestört. Das Bonner Unternehmen bezifferte den entstandenen Schaden auf mehr als zwei Millionen Euro.

Das Bundeskriminalamt (BKA) war dem Hacker schließlich mit Europol auf die Schliche gekommen. Im Februar wurde er an einem Londoner Flughafen festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft ihm versuchte gewerbsmäßige Computersabotage vor.

Der Angriff habe nicht gezielt der Telekom gegolten, sagte der Angeklagte aus. Er habe im Auftrag eines liberianischen Telekommunikationsunternehmens gehandelt und einen weltweiten Angriff auf Router gestartet – mit dem Ziel, sie zum Teil eines sogenannten "Botnets" zu machen. Dieses Netzwerk aus zusammengeschalteten Computern und Elektronik-Geräten sollte bei einem weiteren Angriff die Konkurrenz in Liberia ausschalten. Dafür habe er 10.000 Dollar von einem IT-Leiter aus Afrika bekommen.

Das Computer-Wissen habe er sich selbst angeeignet. Nach dem Highschool-Abschluss in Israel, wo er aufgewachsen sei, habe er nur "ein paar Programmierkurse" belegt. Ausbildung und Studium könne er nicht vorweisen, so der 29-Jährige.

Dass sich Router in Deutschland nach seinem Angriff abschalteten, habe er erst aus den Medien erfahren und gedacht: "Oh Shit". Er allein sei der Drahtzieher der Aktion. Eine weitere Person habe ihm aber geholfen, eine Art "Nebelkerze" im Netz zu zünden, um die Spuren zu verwischen.

Deutsche Geräte „immun“ gegen Angriff

Ein Informatiker der Telekom sagte am Freitag als Zeuge aus, die deutschen Geräte seien "immun" gegen den Angriff gewesen. Da die Schadsoftware immer wieder versucht hatte, sich auf den Routern auszubreiten, hätten sich die Geräte aber unter der Last abgeschaltet.

Erst durch den riesigen Ausfall war der Hacker-Angriff überhaupt aufgefallen - das BKA hatte daraufhin mit den Ermittlungen begonnen. Die weltweite "Infektionsrate" sei sehr gering gewesen, erklärte ein BKA-Mitarbeiter, der am Freitag ebenfalls als Zeuge geladen war.

Für den 28. Juli, ist ein weiterer Zeuge geladen, anschließend sollen die Plädoyers verlesen werden. Auch ein Urteil könnte dann fallen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers liegt das mögliche Strafmaß bei einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website