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Unterhaltsvorschuss: Warum wird so wenig Geld zurückgeholt?


Unterhaltsvorschuss in Millionenhöhe
Schluss mit der Schonfrist für Väter, die sich um den Unterhalt drücken

t-online, Silke Asmußen

03.12.2015Lesedauer: 4 Min.
Der Staat - und damit der Steuerzahler - springt jedes Jahr in Millionenhöhe für säumige Unterhaltspflichtige ein.Vergrößern des BildesDer Staat - und damit der Steuerzahler - springt jedes Jahr in Millionenhöhe für säumige Unterhaltspflichtige ein. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Wenn unterhaltspflichtige Väter und Mütter nach einer Trennung oder Scheidung nicht für den gemeinsamen Nachwuchs zahlen, springt der Staat ein - mit einem Unterhaltsvorschuss in dreistelliger Millionenhöhe im Jahr. Kaum 20 Prozent davon holen sich die Behörden zurück. Bayern zeigt, dass es besser geht.

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums betrugen die Gesamtausgaben für den Unterhaltsvorschuss von Bund und Ländern im Haushaltsjahr 2014 rund 841 Millionen Euro. Laut den Zahlen einer Studie fließen nur weniger als ein Fünftel davon zurück.

Zahlen des Regierungspräsidiums Kassel untermauern diese Rechnung: 2014 haben Bund, Land und Kommunen hessenweit Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe von mehr als 53 Millionen Euro finanziert. Der Summe stehen Einnahmen in Höhe von 10,5 Millionen Euro gegenüber.

Wem wie viel Vorschuss zusteht - und wie lange

Anspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz haben laut dem Bundesfamilienministerium Kinder, die

  • in Deutschland ihren Wohnsitz beziehungsweise ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,
  • bei einem Elternteil leben,
  • nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts bekommen,
  • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Konkret stehen ab Januar 2016 Kindern unter sechs Jahren bis zu 145 Euro im Monat zu (bis Dezember 2015 144 Euro) und Kindern von sechs bis zwölf Jahren 194 Euro monatlich (bis Dezember 2015 192 Euro). Der Vorschuss wird für maximal 72 Monate gewährt, und zwar bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes. Davon abgezogen werden geleistete Unterhaltszahlungen sowie Waisenbezüge. Zuständig sind in der Regel die Jugendämter.

Was die Ämter tun können

Mit der Zahlung des Vorschusses geht der Unterhaltsanspruch des Kindes auf das Land über. Säumige Elternteile - meist sind es die Väter - werden von der Unterhaltsvorschuss-Stelle der Ämter per Rückforderungsbescheid darüber informiert, dass ein Vorschuss bewilligt wurde und aufgefordert, zu zahlen beziehungsweise ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen. Dem ersten Anschreiben kann ein Mahnverfahren bis hin zur Gehaltspfändung folgen.

Abfrage von Bankkonten möglich

Die Unterhaltsvorschuss-Stelle könne unter Umständen sogar Angaben über die Bankkonten des Unterhaltsschuldners beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen und Informationen bei dessen Arbeitgeber, beim Finanzamt und anderen Sozialleistungsträgern einholen, heißt es in einer Broschüre des Ministeriums.

Dass der Staat sich seine Auslagen zurückholt, ist für das Kind beziehungsweise für den erziehenden Elternteil wichtig: Wird die Rechtslage geklärt und ein so genannter Titel festgelegt, ist es leichter, auch nach Ablauf der 72-Monats-Frist oder über das zwölfte Lebensjahr hinaus regelmäßig Unterhalt zu erhalten.

Beistandschaft beantragen

Was viele nicht wissen: Alleinerziehende müssen nicht allein um den Unterhalt für das Kind kämpfen. Sie können eine kostenlose Beistandschaft des Jugendamtes beantragen, die sich darum kümmert, dass die Ansprüche des Kindes durchgesetzt werden, und es vor Gericht vertritt.

Objektive Zahlungsfähigkeit ist entscheidend

Unterhaltspflichtige müssten den Vorschuss jedoch nur zurückzahlen, wenn sie dazu in der Lage seien, erläutern die Experten des Portals unterhalt.net. Die einfache Behauptung, kein Geld zu haben, reicht nicht aus: Unterhaltsverweigerer müssen Nachweise für ihre Finanzlage vorlegen. Selbst dann werde die "objektive Leistungsfähigkeit" des Schuldners herangezogen, betonen die Unterhaltsspezialisten.

Es werde geprüft, ob der finanzklamme Elternteil nicht ein höheres Einkommen erzielen könnte - etwa ob ein Selbstständiger in einem sozialversicherungspflichtigen Job mehr verdienen oder eine Nebentätigkeit den Finanzmangel beheben würde.

Bayern hat die höchste Rückholquote

Soweit die gesetzliche Vorgabe. In der Praxis schwankt die Rückholquote je nach Bundesland erheblich. Im Jahr 2014 erreichte Bayern laut Familienministerin Emilia Müller mit 36 Prozent die höchste Quote im Bund. Der Freistaat hat demnach im vergangenen Jahr 80 Millionen Euro an 42.000 Kinder ausgezahlt und 28 Millionen Euro wieder eingetrieben. Das Schlusslicht im Rückholquoten-Ranking bildet Bremen mit durchschnittlich zehn Prozent.

"Forderungen nicht zu realisieren"

Aber warum funktionieren die Rückforderungen nicht überall besser? "Wir haben die höchste Arbeitslosigkeit, Sozialhilfequote, Kinderarmut - da kann man keine hohen Rückflüsse erwarten", sagte Bernd Schneider, Sprecher des Bremer Sozialressorts, der Tageszeitung "taz". Der größte Teil der Forderungen sei nicht zu realisieren. Ganz so einfach lässt es sich aber nicht erklären, dass viele Väter nicht zur Kasse gebeten werden. Auch der Wille in den Ämtern, säumigen Vätern auf den Zahn zu fühlen, ist offenbar unterschiedlich stark ausgeprägt.

Eine Betroffene erzählte der "taz", das Bremer Jugendamt habe sie abwiesen. Die Begründung: Beim Vater ihres Kindes sei nichts zu holen. Dabei hatte die Frau darauf hingewiesen, dass ihr Ex-Partner freiberuflich Rechnungen unter falschem Namen ausstellte - das Amt blieb untätig. Nach einem Umzug nach Baden-Württemberg wendete sich das Blatt: Der jungen Mutter wurde vom Jugendamt in ihrer neuen Heimat eine Beistandschaft zur Seite gestellt, die einen Unterhaltstitel erwirkte. Die Folge: Das Geld floss von da an regelmäßig - wenn auch zunächst weiterhin als Vorschuss.

In Bayern bitten Finanzprofis säumige Väter zur Kasse

Bayerns Erfolgskonzept, um zahlungskräftige Väter zur Kasse zu bitten, heißt Aufgabenteilung. Die Jugendämter sind im Freistaat nicht für den gesamten Prozess von der Vorschussbewilligung bis hin zur Zwangsvollstreckung zuständig. "Sie prüfen, ob ein Unterhaltsanspruch besteht und in welcher Höhe der Schuldner zahlungsfähig ist", erklärt Marion Gehlert, stellvertretende Pressesprecherin des Ministeriums im Gespräch mit t-online.de.

Reagiere der Unterhaltspflichtige nicht, werde der Vorgang an das Landesamt für Finanzen abgegeben. Die Experten übernähmen die gerichtliche Geltendmachung und setzten das Zwangsvollstreckungsverfahren durch. "Sie kennen jedes Detail des Unterhaltsrechts und können deshalb Ansprüche zielgenau verfolgen", sagt Gehlert.

Arbeitsagentur setzt eigenes Inkassounternehmen ein

Ein Problem mit zahlungsunwilligen oder -unfähigen Vätern hat zudem die Bundesagentur für Arbeit (BA), die bei der Auszahlung von Hartz IV einspringt, wenn unterhaltspflichtige Väter nicht zahlen können oder wollen. Zum August 2014 kam die BA nach eigenen Angaben für etwa 510.000 Unterhaltspflichtige auf, lediglich 87.000 davon waren nachweislich nicht leistungsfähig.

Um das Geld zurückzubekommen, setzt die Behörde ein eigenes Inkassounternehmen ein. Voraussetzung dafür sei die "Nichtleistung trotz juristischem Anspruch gegen den Schuldner". Immerhin 78 Millionen Euro habe sie im Jahr 2013 eingetrieben, teilte die BA mit, neue Zahlen lägen noch nicht vor.

Zu hoffen bleibt, dass Bayern zum Vorbild für die Bundesländer wird, die bisher auf ihren Forderungen sitzengeblieben sind. Betroffene sollten unbedingt darauf bestehen, eine Beistandschaft zu bekommen, die einen Titel durchsetzt. So können sie ihre Energie in Kindeserziehung und Job investieren - statt in einen nervenaufreibenden Unterhaltsstreit.

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