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Unterhalt: Reform soll notfalls rückwirkend eintreten


"Strafen, bis hin zum Fahrverbot"
Schwesig dringt auf Reform des Unterhaltsrechts zum 1. Januar

Von dpa, afp
07.12.2016Lesedauer: 1 Min.
Die Familienministerin will die Unterstützung für Alleinerziehende verbessern.Vergrößern des BildesDie Familienministerin will die Unterstützung für Alleinerziehende verbessern. (Quelle: dpa-bilder)
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Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll wie geplant ab Januar 2017 gelten. Darauf drängt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Notfalls" werde sie rückwirkend in Kraft treten, sagte die SPD-Politikerin der "Bild".

"Ich erwarte, dass wir im Interesse der Kinder hier eine gute Lösung finden", so Schwesig. Das sei ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut. "Damit können wir etwa 100.000 Kindern zusätzlich helfen." Die Änderungen im Unterhaltsrecht sind Teil eines Pakets zum Länder-Finanzausgleich.

Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr

Durch die geplanten Änderungen soll der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende verbessert werden, bei denen der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt.

Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform sieht vor, dass der Unterhaltsvorschuss künftig nicht nur wie derzeit bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes und maximal sechs Jahre lang gezahlt wird, sondern bis zum 18. Lebensjahr. Weil die Mehrkosten zum Teil von den Ländern getragen werden müssen, ist die Finanzierung bislang ungeklärt.

Druck auf Zahlungsunwillige erhöhen

Schwesig hob zugleich hervor, dass auch der Druck auf zahlungsunwillige Eltern erhöht werden solle. "Wir müssen den vorausgezahlten Unterhalt viel konsequenter eintreiben - auch mit Strafen, bis hin zum Fahrverbot", mahnte die SPD-Politikerin. Denn das Auto könne nicht wichtiger sein als das eigene Kind.

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