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Babyklappen: Die Rechtslage ist ungeklärt


Mütter in Not
Babyklappen: Die Rechtslage ist ungeklärt

Von dpa
Aktualisiert am 05.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Babyklappe in Berlin Neukölln: In Deutschland gibt es etwas weniger als 100 Babyklappen.Vergrößern des BildesBabyklappe in Berlin Neukölln: In Deutschland gibt es etwas weniger als 100 Babyklappen. (Quelle: Jürgen Ritter/imago-images-bilder)
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Mütter können ihr Neugeborenes vielerorts in einer sogenannten Babyklappe abgeben. Welche Regelungen gelten für diese?

Babyklappen sollen verhindern, dass Mütter in Not ihre Babys aussetzen oder gar töten. Mütter haben die Möglichkeit, auf diese Weise ihr Kind anonym abzugeben.

Legt eine Mutter ihr Baby in einer Babyklappe, wird durch einen elektronischen Alarm Hilfe herbeigerufen, die das Kind medizinisch versorgt. Später kommt es dann in eine Pflegefamilie. Innerhalb von acht Wochen können Mütter ihr Kind zurückfordern, danach wird es zur Adoption freigegeben. Nach Betreiberangaben entscheidet sich innerhalb dieser Frist die Hälfte der Mütter dazu, das Kind doch zu behalten.

Projekt SterniPark

Die erste Klappe in Deutschland wurde 2000 von dem Projekt SterniPark in Hamburg eingerichtet. Die Idee ist deutlich älter. Bereits im 17. Jahrhundert gab es in Florenz ein Waisenhaus mit einer kleinen Drehtür für die anonyme Abgabe.

In mehr als 80 Städten

Nach Angaben des Deutschen Jugendinstituts wurden in einem Zeitraum von zehn Jahren 278 Babys in einer Babyklappe abgegeben. Die Daten basieren auf einer Studie zu Babyklappen in Deutschland aus dem Jahr 2011. Bei dieser wurden allerdings nur Zahlen eines Teils der Betreiber von Babyklappen berücksichtigt.

Nach Angaben von SterniPark gibt es bundesweit etwa 95 dieser auch Babytür, Babyfenster, Babykorb, Babynest oder Anonyme Übergabe genannten Einrichtungen in mehr als 80 Städten.

Gesetzliche Grundlage

Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht. Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder verpflichtet, eine Geburt dem Standesamt mitzuteilen, wenn er daran beteiligt war oder davon weiß. Babyklappen-Betreiber verstoßen folglich gegen das Gesetz. Zudem wird das Grundrecht auf Kenntnis der Abstammung sowie das Recht auf Beziehung zu den leiblichen Eltern verletzt.

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