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Sanktionen: Generalbundesanwalt will wohl 720 Millionen Euro einziehen


Härteres Durchgreifen bei Sanktionen
Behörden wollen 720 Millionen Euro von russischer Bank einziehen

Von t-online, fho

Aktualisiert am 20.12.2023Lesedauer: 1 Min.
Die Megajacht "Luna" auf offenem Meer: Sie wurde im Jahr 2010 für den russischen Oligarchen Roman Abramowitsch gebaut.Vergrößern des BildesDie Megajacht "Luna" des Oligarchen Farchad Achmedow: Bislang wurden Gelder und Wertgegenstände sanktionierter Personen nur eingefroren, nun will die Bundesanwaltschaft einen Schritt weiter gehen. (Quelle: imagebroker/imago-images-bilder)
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Eine Tochterfirma der Moskauer Börse wollte ihr Geld vor den EU-Sanktionen retten. Nun könnte der Generalbundesanwalt das Guthaben beschlagnahmen.

Der Generalbundesanwalt Peter Frank will 720 Millionen Euro an russischen Geldern einziehen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Spiegel". Der Bericht bezieht sich dabei auf einen Antrag, den die Bundesanwaltschaft am Oberlandesgericht Frankfurt eingereicht haben soll.

Es gehe dabei um Gelder, die die Wertpapierverwahrstelle NSD der Moskauer Börse bei der Deutschland-Tochter der US-Großbank JP Morgan Chase liegen hatte. Im Zuge der Sanktionen, welche die EU im Juni 2022 verhängt hatte, wurden auch die Gelder der NSD eingefroren. Als dies bekannt wurde, sollen Verantwortliche der NSD laut "Spiegel" versucht haben, ihr neunstelliges Guthaben bei JP Morgan in Sicherheit zu bringen.

Dieses nun einzuziehen und der Staatskasse zuzuführen, würde eine neue Dimension bei der Durchsetzung von Sanktionen bedeuten. Denn bislang wurden Gelder lediglich eingefroren, nicht aber eingezogen.

Das heißt: Sanktionierte Personen und Firmen, wie etwa Oligarchen und russische Unternehmen, konnten zwar nicht auf ihre Gelder und Wertgegenstände zugreifen, blieben aber Besitzer. Sollte die Bundesanwaltschaft das Geld nun einziehen, würde es dem deutschen Bundeshaushalt hinzugefügt.

Laut "Spiegel" halten die Ermittler das für möglich, denn der Überweisungsantrag nach der Sanktionsentscheidung könne als Versuch gewertet werden, die Sanktionen zu umgehen. Gleichzeitig gebe es wenig Hoffnung darauf, die Täter festnehmen zu können. Deshalb habe der Staat die Möglichkeit, die Gelder mit Gerichtsbeschluss einzuziehen. Die NDS geht unterdessen gegen ihre Sanktionierung gerichtlich vor.

Verwendete Quellen
  • Vorabmeldung vom "Spiegel"
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