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Inkasso Fake-Briefe: So erkennen Sie falsche Briefe vom Inkassobüro


Betrüger schicken Briefe
Post vom Inkassobüro? So erkennen Sie Abzocker


Aktualisiert am 28.04.2023Lesedauer: 4 Min.
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Brief in der Hand (Symbolbild): Wer Post vom Inkassobüro erhält, sollte diese genau prüfen.Vergrößern des Bildes
Brief in der Hand (Symbolbild): Wer Post vom Inkassobüro erhält, sollte diese genau prüfen. (Quelle: AndreyPopov/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Kommt ein Brief vom Inkassounternehmen, sollten Verbraucher vorsichtig sein. Manchmal stammen die Schreiben auch von Betrügern.

Sex-Hotlines, Gewinnspielaktionen oder Musik-Streaming-Dienste: Immer wieder landen Rechnungen dubioser Dienstleister und Händler in den Briefkästen ahnungsloser Verbraucher. Die Absender sind häufig Inkassounternehmen, die für ihre Auftraggeber angeblich offene Forderungen eintreiben.

Auch wenn sich die Empfänger der Briefe keiner Schuld bewusst sind, zahlen sie dennoch oft aus Unsicherheit. Das Problem: Nicht selten sind die Forderungen aus der Luft gegriffen. t-online zeigt Ihnen, wie Sie unseriöse Inkassoschreiben erkennen können – und wie Sie darauf reagieren sollten.

Was ist Inkasso – und wie funktioniert es?

Inkasso heißt, dass ein Gläubiger Forderungen des Schuldners einzieht. Das Wort kommt aus dem Italienischen und meint "einkassieren" oder "Geld einziehen".

In der Praxis läuft dies in der Regel so ab: Wenn Sie etwas im Internet bestellen und die Rechnung nicht bezahlen, erhalten Sie meist mindestens eine, häufig auch eine zweite Mahnung von dem Unternehmen, dem Sie Geld schulden. Zahlen Sie immer noch nicht, beauftragt das Unternehmen häufig einen extra Dienstleister, einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro.

Dieser Inkassodienstleister leitet dann ein sogenanntes Inkassoverfahren ein, das Sie auch etwas kostet (siehe unten): Das Büro prüft die Forderungen gegen Sie und schickt Ihnen ein entsprechendes Inkassoschreiben.

Sollte dies korrekt sein, und Sie haben die Forderungen noch nicht gezahlt, sollten Sie dies spätestens nun tun (siehe unten). Denn der nächste Schritt ist ein gerichtlicher Mahnbescheid. In diesem Fall müssen Sie auch mit einem negativen Eintrag bei einer Auskunftei wie der Schufa rechnen.

Gut zu wissen: Während des Inkassoverfahrens ist Ihr erster Ansprechpartner nicht mehr das ursprüngliche Unternehmen selbst, sondern das Inkassobüro. Das heißt, wenn Sie Fragen zu den Forderungen haben, müssen Sie sich an das Inkassounternehmen wenden. Auch die Überweisung der Rechnung geht ans Inkassobüro.

Es kann allerdings sein, dass Forderungen des Inkassounternehmens unberechtigt sind oder das Inkassoschreiben gar gefälscht ist. Das können Sie leicht überprüfen (siehe unten).

Wie kann ich prüfen, ob ein Inkassoschreiben echt ist?

Sollten Sie ein Schreiben eines Inkassounternehmens erhalten, verfallen Sie nicht in Panik. Zunächst sollten Sie prüfen, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt. Womöglich erinnern Sie sich durch das Inkassoschreiben wieder an Ihren Kauf – und an die Rechnung.

Doch es kann auch sein, dass Sie für den Online-Einkauf keine Abbuchungsbestätigung erhalten haben. In diesem Fall sollten Sie Ihre Kontoauszüge kontrollieren. Möglich ist etwa, dass man sich zum Beispiel beim Bezahlen per Lastschrift bei der Eingabe der Kontonummer vertippt hat. Ist aber alles korrekt, müssen Sie die Forderung nicht begleichen (siehe unten).

So checken Sie einen Inkassobrief

Stellen Sie aber fest, dass es sich nicht um eine berechtigte Forderung handelt, stammt das Schreiben höchstwahrscheinlich von Betrügern. Folgende Indizien sprechen dafür:

  • Angaben im Briefkopf: Betrüger nutzen oftmals die Identität seriöser, registrierter Unternehmen – sie verwenden dann zum Beispiel deren Logo oder Firmennamen. Kontrollieren Sie, ob die Angaben im Briefkopf mit dem Rest des Briefes übereinstimmen.
  • Bankverbindung: Überprüfen Sie die Bankverbindung, auf die Sie das Geld überweisen sollen. Bei den ersten zwei Buchstaben sollte ein "DE" für Deutschland stehen. Verweist die Bankverbindung ins Ausland, spricht das oft dafür, dass es sich um einen unseriösen Absender handelt.
  • Formulierungen: Inkassobüros unterliegen bestimmten Informationspflichten. Laut Gesetzgeber müssen sie bereits im ersten Mahnschreiben genaue Angaben zur Forderung machen. Sie müssen etwa den Grund, die genaue Höhe sowie die Zinsen und den Namen sowie die Anschrift des Inkassobüros nennen. Finden sich solche Angaben nicht, ist das Schreiben wahrscheinlich nicht echt. Inkassobüros dürfen auch etwa nicht mit einem negativen Schufa-Eintrag, der Polizei oder dem Gericht drohen.
  • Rechtschreibfehler: Finden sich in dem Inkassoschreiben offensichtliche Rechtschreibfehler oder Ihr Name ist falsch geschrieben, spricht das ebenfalls für einen Betrug.

Gut zu wissen: Auch per E-Mail und SMS können Inkassoschreiben hereinkommen. Erhalten Sie aber keinen zusätzlichen Brief mit der gleichen Aufforderung, sollten Sie skeptisch sein – und die Forderungen nach den oben genannten Kriterien kontrollieren.

Wer sich unsicher ist, kann direkt bei dem Inkassobüro nachfragen. Seriöse Dienstleister werden den Zahlungsanspruch des Gläubigers klar und deutlich darlegen.

Tipp: Sie können sich auch an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes wenden. Oder nutzen Sie gleich den Inkasso-Check der Verbraucherzentrale. Diesen finden Sie hier. Zudem hat die Verbraucherzentrale Brandenburg eine Liste von Fake-Inkassofirmen zusammengestellt. Sie finden diese hier.

Was mache ich bei einem falschen Inkassobrief?

Erhalten Verbraucher eine Spam-E-Mail oder eine falsche Mahnung, sollten sie nicht direkt darauf antworten. "Bemerken Betrüger, dass da jemand reagiert, lassen sie am Ende nie locker", warnt Marco Weber vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU).

Besser ist es, den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen – "damit die Behörden mit der Macht des Gesetzes dagegen vorgehen können", so Weber.

Das heißt: Im Zweifel den Brief oder die Mail einfach ignorieren. Nichtstun ist in diesem Fall besser, als den Betrügern zu schreiben.

Bei unberechtigten Forderung schriftlich widersprechen

Es kann sein, dass sich zwar die Firma als seriös herausstellt, aber die Forderung unberechtigt ist – etwa weil Sie den Betrag bereits überwiesen haben oder ein Vertrag unrechtmäßig zustande gekommen ist. Das kann passieren, wenn Sie am Telefon an der falschen Stelle "Ja" gesagt oder im Internet an der falschen Stelle geklickt haben.

In diesem Fall sollten Sie gegenüber dem angeblichen Gläubiger der Forderung schriftlich widersprechen: Schicken Sie ihm einen Brief und erklären Sie, warum die Forderungen unrechtmäßig sind. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt. Nichtstun ist hier keine Option.

Was Sie bei berechtigten Forderungen tun sollten

Berechtigte Forderungen sollten Betroffene hingegen nicht ignorieren. Sonst können sich die Kosten summieren.

Außerdem drohen rechtliche Konsequenzen wie eine Klage oder ein Mahnbescheid des Gerichtes. Unter Umständen kommt der Zwangsvollstrecker. Hier sollten Sie also auf jeden Fall handeln.

Gut zu wissen: Falls Sie gerade einen finanziellen Engpass haben, können Sie in der Regel eine Ratenzahlung vereinbaren.

Was Sie über Inkassogebühren wissen sollten

Ist die Forderung berechtigt, müssen Sie die entsprechenden Gebühren des Inkassounternehmens bezahlen. "Der Betrag berechnet sich je nach Aufwand seiner Tätigkeit und dem Streitwert der geltend gemachten Forderung – auf Grundlage der Rechtsanwaltsgebührenordnung", erklärt Reichertz.

Folgende Gebühren etwa darf das Inkassounternehmen von Ihnen erheben, sofern die Forderung berechtigt ist:

  • Verzugszinsen: Diese dürfen höchstens Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegen. Dieser rangiert zurzeit bei -0,88 Prozent.
  • Kosten für die Mahnung: Die erste Mahnung darf nichts kosten, die Briefe ab der zweiten Mahnung höchstens jeweils 2,50 Euro.
  • Gerichtlicher Mahnbescheid: Auch den gerichtlichen Mahnbescheid darf das Inkassounternehmen dem Schuldner in Rechnung stellen. Dasselbe gilt für eine Zwangsvollstreckung.
  • Porto- oder Zustellung: Auch Kosten für die Zustellung oder Portokosten kann das Inkassounternehmen bis zu einer bestimmten Höhe auf den Schuldner abwälzen.

Besteht aber keine berechtigte Hauptforderung, darf das Inkassobüro vom Verbraucher nach Auffassung von Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen auch keine Gebühren für seine Tätigkeit verlangen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Verbraucherzentrale
  • verbraucherschutz.com
  • paigo.com
  • schuldnerberatung.de
  • schulden-insolvenzberatung.de
  • Bundesbank
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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