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Marlies Krämer: Kunde oder Kundin? – BGH erteilt weiblicher Anrede Absage


Kunde oder Kundin?
BGH erteilt weiblicher Anrede Absage

Von dpa
Aktualisiert am 13.03.2018Lesedauer: 1 Min.
BGH verhandelt über Klage einer SparkassenkundinVergrößern des BildesKorrigierte Ansprache: Sparkassen-Kundin unterliegt vor dem BGH (Quelle: Uli Deck/dpa-bilder)
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sein mit Spannung erwartetes Urteil zur weiblichen Anrede in Formularen verkündet. Demnach müssen Frauen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden.

Der Bundesgerichtshof wies damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück, die auch in unpersönlichen Vordrucken als "Kundin" und nicht als "Kunde" angesprochen werden wollte.

Die Klägerin Marlies Krämer (80) fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" nicht angesprochen und hat daher auf die Ansprache als "Kundin" oder "Kontoinhaberin" gepocht. Sie rügte einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. "Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin", argumentierte sie.

Das sieht der VI. BGH-Zivilsenat mit seinen drei Richtern und zwei Richterinnen nicht so: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede "Kunde" für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (VI ZR 143/17).

Bereits in den Vorinstanzen war die Seniorin erfolglos. Das Landgericht Saarbrücken sah es wie die beklagte Sparkasse: Danach würden schwierige Texte durch die Verwendung beider Geschlechter nur noch komplizierter. Marlies Krämer hat in der Vergangenheit wiederholt als engagierte Vorkämpferin für Frauenrechte von sich reden gemacht: So sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs – davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet.

Verwendete Quellen
  • dpa, dpa-AFX
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