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Justizminister Buschmann will Insolvenzrecht vorübergehend ändern


Wegen hoher Unsicherheiten
Justizminister Buschmann will Insolvenzrecht vorübergehend ändern

Von dpa-afx, ASKü

Aktualisiert am 09.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann bei einer Pressekonferenz (Archivbild): Das Insolvenzrecht soll als Reaktion auf die hohe wirtschaftliche Unsicherheit vorübergehend geändert werden.Vergrößern des BildesBundesjustizminister Marco Buschmann bei einer Pressekonferenz (Archivbild): Das Insolvenzrecht soll als Reaktion auf die hohe wirtschaftliche Unsicherheit vorübergehend geändert werden. (Quelle: IMAGO/Bernd Elmenthaler)
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Justizminister Buschmann will den Prognosezeitraum verkürzen. Damit sollen Unternehmen vor einer Anklage wegen Insolvenzverschleppung geschützt werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann will Unternehmen in der Krise mit einer zeitlich begrenzten Änderung des Insolvenzrechts helfen. Der Prognosezeitraum bei der sogenannten Überschuldungsprüfung solle von zwölf auf vier Monate verkürzt werden, sagte der FDP-Politiker am Freitag in Berlin. Unternehmen würden dadurch Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle anpassen zu können.

"Wer kann zwölf Monate in die Zukunft schauen in diesen unsicheren Zeiten?", sagte Buschmann. Für einen Bäcker sei es beispielsweise eine "enorme Erleichterung, dass er nicht mehr vorrechnen können muss, dass er zwölf Monate gesichert den Betrieb fortführen kann".

Bei Insolvenzverschleppung droht Freiheitsstrafe

Das nehme ihm die Sorge, eher zu früh als zu spät einen Insolvenzantrag stellen zu müssen, aus Angst vor der Staatsanwaltschaft. "Wer zu spät einen Insolvenzantrag stellt, begeht Insolvenzverschleppung und das ist ja mittlerweile sogar mit Freiheitsstrafe bedroht", sagte Buschmann. "Deshalb machen sich viele Sorgen."

Wegen der sprunghaft gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten könnte in Deutschland eine Insolvenzwelle drohen. Dem soll der Vorstoß von Buschmann entgegenwirken. "Wir werden jetzt mit den Parlamenten und dem Kanzleramt sprechen, was das schnellste Verfahren ist, ob man ein eigenes Gesetzgebungsverfahren macht oder es an ein anderes dranhängt", so der Politiker. Grundsätzlich müsse es aber so schnell wie möglich passieren.

Habeck plant Ausweitung von Rettungsschirm

Ökonomen befürchten, dass Unternehmensinsolvenzen in den kommenden Monaten noch häufiger auftreten werden. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag beklagte, dass die Preise für viele Unternehmen ein existenzgefährdendes Niveau erreicht hätten. Viele Firmen geraten zudem durch die stark gestiegenen Energiekosten unter Druck. Von Betriebsaufgaben könnten insbesondere kleinere Betriebe sowie das produzierende Gewerbe im Mittelstand betroffen sein.

Wirtschaftsminister Habeck kündigte unterdessen an, den Rettungsschirm für Unternehmen auszuweiten. "Es gibt die Gefahr von Betriebsaufgaben, und der müssen wir begegnen. Deshalb werden wir die Hilfsprogramme erweitern", sagte der Vizekanzler dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Donnerstag.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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