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Verbraucherzentrale: Mit Musterbrief Geld vom Versicherer zurück


Versicherungen
Verbraucherzentrale: Mit Musterbrief Geld vom Versicherer zurückfordern

Von dpa-tmn, t-online
27.07.2012Lesedauer: 2 Min.
Nach dem BGH-Urteil: Betroffene sollten ihren Versicherer anschreibenVergrößern des BildesNach dem BGH-Urteil: Betroffene sollten ihren Versicherer anschreiben (Quelle: imago-images-bilder)
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Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Klauseln von Lebens- und Rentenversicherungen gekippt hat, raten die Verbraucherzentralen Betroffenen, von den Versicherern mehr Geld zurückzufordern. So bietet etwa die Verbraucherzentrale Hamburg einen Musterbrief an, den die Kunden verwenden können. Das Gericht hatte einige gängige Vertragsklauseln zu Rückkauffristen, Stornoabzug und der Verrechnung von Abschlusskosten für unwirksam erklärt (Az.: IV ZR 201/10).

Das Urteil betreffe alle Kunden, die vorzeitig aus einem Vertrag ausgestiegen sind, der nach 2001 abgeschlossen wurde, sagte Verbraucherschützerin Edda Castelló am Donnerstag. So gut wie alle Versicherer hätten die unwirksamen Klauseln benutzt. Die Regelungen zu Abschlusskosten wurden ab 2008 zwar geändert, die unwirksamen Klauseln zum Stornoabzug könnten aber heute noch in Verträgen stehen.

Musterbrief herunterladen

"Kunden sollten jetzt einen Musterbrief an ihren Versicherer schicken", riet Castelló. "Dabei kommt es auf eine Woche nicht an." Den Brief gibt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale Hamburg.

Durch die Bedingungen in Kapitalleben- und privaten Rentenversicherungen hatten Betroffene, die vorzeitig aus ihrem Vertrag ausgestiegen waren, teils herbe Verluste erlitten. Darin liege eine unzulässige Benachteiligung des Kunden, hat der BGH nun entschieden. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen entsprechende Klauseln geklagt. Sie rechnet damit, dass die Versicherer pro Vertrag rund 500 Euro zurückzahlen müssen und geht von 3,2 Millionen Vertragskündigungen pro Jahr seit 2001 aus.

Höhe der Ansprüche schwer vorhersagbar

Wie hoch die Ansprüche der Versicherten im Einzelfall sind, lasse sich nur schwer sagen, sagte Castelló. "Das hängt etwa davon ab, wie viel ich als Kunde eingezahlt habe und wann ich aus dem Vertrag ausgestiegen bin." Oft sei zudem die Höhe des Stornoabzugs gar nicht bekannt gewesen. "Versicherungskunden sollten den Musterbrief aber erst einmal blind abschicken." Im Zweifelsfall stehe am Schluss eine genaue Vertragsprüfung an.

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