t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Patienten können sich von Rezeptgebühr befreien lassen


Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse
Patienten können sich von Rezeptgebühr befreien lassen

Von dpa
Aktualisiert am 28.11.2018Lesedauer: 1 Min.
Rezept: Die Gebühr kann erlassen werden, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist. Diese liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen.Vergrößern des BildesRezept: Die Gebühr kann erlassen werden, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist. Diese liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen. (Quelle: Oliver Berg/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Müssen Patienten dauerhaft verschreibungspflichtige Arzneimittel nehmen, können sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf die Befreiung von der Rezeptgebühr stellen.

Bewilligt wird der Antrag in der Regel, wenn Patienten die sogenannte Belastungsgrenze erreichen. Diese richtet sich unter anderem nach dem Bruttoeinkommen. Pro Kalenderjahr liegt die Belastungsgrenze bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent.

Rezeptgebühr wird rückwirkend erstattet

Solange die Krankenkasse dem Antrag noch nicht zugestimmt hat, muss der Patient die Zuzahlung noch leisten. Wird dem Antrag stattgegeben, können geleistete Zuzahlungen, die zum Befreiungszeitpunkt über der Belastungsgrenze lagen, von der Krankenkasse rückwirkend erstattet werden. Patienten können dabei sogar rückwirkend für bis zu vier Jahre eine Zuzahlungsbefreiung erhalten.

Wichtig zu beachten: Von der Zuzahlung zu unterscheiden sind die sogenannten Aufzahlungen. Liegt der Preis eines Medikaments über dem Festbetrag, der von der Krankenkasse erstattet wird, muss der Patient nicht nur die Zuzahlung entrichten, sondern auch die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichem Preis. Diese Differenz muss er auch bei einer vorliegenden Zuzahlungsbefreiung zahlen.

Quellen:

- dpa

- Landesapothekerkammer Hessen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website