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Barrierefreies Wohnen – Wissenswertes und Tipps


Zuschüsse für Maßnahmen
Barrierefreies Wohnen: Wissenswertes und Tipps

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

Aktualisiert am 23.12.2022Lesedauer: 5 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Ein Mann im Rollstuhl greift nach etwas aus dem RegalVergrößern des Bildes
Barrierefreies Wohnen: Achten Sie bei der Einrichtung darauf, dass Sie alles auch vom Rollstuhl aus erreichen können. (Quelle: izusek/getty-images-bilder)

Barrierefreies Wohnen wird immer wichtiger bei der Wohnungswahl. Schließlich möchten die meisten auch im Alter noch in ihren eigenen vier Wänden bleiben.

Mit dem Begriff "barrierefreies Wohnen" ist Wohnen in Wohnungen und Häusern gemeint, in denen sich Senioren oder auch Menschen mit Behinderung problemlos und ohne Hindernisse bewegen können. Dies soll ihnen für lange Zeit ein selbstständiges Leben ermöglichen. Tritt dann dennoch eine Pflegebedürftigkeit ein, sollen barrierefreie Wohnungen die pflegenden Angehörigen entlasten.

Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und altersgerecht?

Während bei einem Neubau vielfach den Interessen von Senioren Rechnung getragen wird, ist das in Altbauten nicht der Fall. Es gibt jedoch die Möglichkeit, Wohnräume altersgerecht und zugleich barrierefrei umzugestalten. Wichtige Faktoren für das altersgerechte Wohnen sind:

  • Keine Türschwellen: Jeder Raum kann trotz Gehbehinderung und mit dem Rollstuhl erreicht werden.
  • Breite Türrahmen und Flure: Das Benutzen eines Rollators auch in der Wohnung sollte möglich sein.
  • Altersgerechte Sanitäreinrichtungen: Haltegriffe, erhöhter Toilettensitz und Waschbecken, um das selbstständige Waschen zu ermöglichen.
  • Helle Beleuchtung: Auch bei schwindender Sehstärke sollten noch Treppen und Schwellen erkennbar sein.

Die Barrierefreiheit für Wohnraum ist dabei klar in der DIN-Norm 18040-2 definiert. Die Begriffe "seniorengerecht" oder "altersgerecht" fallen nicht in diese Vorschrift. Sie bedeuten demnach auch nicht, dass die Wohnung wirklich barrierefrei ist. Derartig ausgeschriebene Wohnungen müssen keine besonderen Ausstattungsmerkmale aufweisen.

Der Begriff "barrierefrei" lässt sich laut DIN 18040-2 noch weiter aufgliedern in:

  • barrierefrei
  • barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen.

Letztere Bezeichnung ermöglicht auch Rollstuhlfahrern, sich uneingeschränkt in der Wohnung zu bewegen, da hier unter anderem die Türen breiter und die Zimmer geräumiger sind.

Welche Förderungen für barrierefreies Umbauen gibt es?

Weitere Tipps für Senioren bestehen im Umbau der Duschen und Badewannen. Sie sollten sich auf Bodenniveau befinden und einen einfachen Einstieg und eine mühelose Nutzung möglich machen. Badezimmerprodukte, die sich speziell an ein älteres Publikum richten, sind mittlerweile zahlreich auf dem Markt verfügbar und dementsprechend in der Vielfalt gestiegen und im Preis gesunken.

Wenn Sie sich als Wohnungseigentümer dazu entscheiden, die Wohnung barrierefrei zu gestalten, können Sie mit Zuschüssen beispielsweise der Pflegeversicherung rechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass bereits eine Pflegestufe festgestellt worden ist. Teilweise ist es auch möglich, dass bauliche Maßnahmen für Senioren von den Baubehörden oder den Wohnungsämtern bezuschusst werden. Diese Zuschüsse ("Altersgerecht Umbauen") können auch für den Einbruchsschutz und unabhängig Ihres Alters beantragt werden.

Die Bewilligung und die Höhe der Fördermittel variiert je nach Bundesland und muss einzeln erfragt werden. Fördermöglichkeiten gibt es beispielsweise durch

Bei der Förderung durch die Kassen oder die Versorgungsämter müssen bestimmte Pflegestufen oder Grade einer Behinderung vorliegen.

Welche Förderung bei Pflegebedürftigkeit gibt es?

Finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse für die Anpassung der Wohnräume erhalten Betroffene, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt unter anderem:

  • Die häusliche Pflege muss möglich sein.
  • Der Umbau erleichtert die häusliche Pflege.
  • Der Umbau ermöglicht eine selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen.

Bis zu 4.000 Euro Zuschuss sind für die Maßnahmen zur Anpassung des Wohnraums möglich. Ausschlaggebend ist hierbei vor allem der Pflegegrad.

Finanziell von den Pflegekassen unterstützt werden beispielsweise folgende Umbaumaßnahmen:

  • Absenkung des Briefkastens
  • Absenkung der Fenstergriffe
  • Anpassung der Wohnung beispielsweise durch Reorganisation
  • Entfernung von Türschwellen
  • Einbau barrierefreier Sanitäreinrichtungen
  • Installation einer Rampe oder eines Treppenlifts
  • Montage von Handläufen auf beiden Seiten des Treppenaufgangs
  • Türvergrößerungen
  • Verlegung eines rutschhemmenden Belags

Eine Maßnahme beinhaltet alle Veränderungen, die für die Anpassung des Wohnraums durchgeführt werden. Wird also eine Rampe eingebaut, der Briefkasten gesenkt und die Tür vergrößert, so zählt all dies zu einer Maßnahme. Erst wenn sich die Pflegesituation beziehungsweise der -grad verändert hat, wird eine neue Maßnahme bezuschusst.

Kann der Vermieter die Zustimmung zum Umbau verweigern?

Laut Gesetz (§ 554a,1,1 BGB) dürfen sowohl Eigentümer als auch Mieter ihr Wohnumfeld barrierefrei gestalten. Mieter benötigen für die baulichen Veränderungen jedoch die Zustimmung ihres Vermieters. Wichtig ist zudem, dass ein berechtigtes Interesse – beispielsweise eine körperliche Einschränkung – vorliegt. Allerdings kann der Vermieter die baulichen Maßnahmen auch verweigern, wenn die Erhaltung der Mietsache überwiegt.

Die baulichen Veränderungen der Wohnräume betreffen meistens das Badezimmer (barrierefreie Dusche) und die Türen (keine Türschwellen). Doch nicht jede Maßnahme, um die Wohnung barrierefrei zu gestalten, bedarf einer Zustimmung des Vermieters. So können Sie beispielsweise die Montage von Haltegriffen oder die Installation eines Notrufsystems ohne Erlaubnis durchführen.

Als Hauseigentümer benötigen Sie für bestimmte Anpassung in Ihren Wohnräumen eine Baugenehmigung. Wohnungseigentümer müssen zusätzlich noch eine Einwilligung der Wohnungseigentümergemeinschaft einholen, sobald auch Gemeinschaftsflächen durch den Umbau betroffen sind.

Wie wird meine Wohnung barrierefrei?

Für das barrierearme Wohnen müssen Sie nicht gleich Ihre Wohnung umbauen. Auch kleine Maßnahmen ermöglichen eine gewisse Selbstständigkeit trotz eingeschränkter Bewegungsfreiheit.

  • Achten Sie auf eine barrierearme Inneneinrichtung: Polstermöbel sollten leicht erhöht sein, damit das Aufstehen und das Hinsetzen leichter fällt. Gleiches gilt für die Toilette.
  • Räumen Sie auf: Entsorgen Sie Gegenstände, die den Weg versperren und Ihre Bewegungsfreiheit – auch mit einem Rollator oder einem Rollstuhl – einschränken.
  • Stolperfallen entfernen: Kleben Sie Teppiche und Fußabtreter fest. Sie können sonst schnell zur Stolperfalle werden.
  • Griffe verlängern: Montieren Sie Verlängerungen an den Fenster- und Türgriffen, sodass Sie Fenster und Türen auch vom Rollstuhl aus öffnen und schließen können. Achten Sie auch darauf, ob Sie Rollläden und Co. vom Rollstuhl aus noch gut erreichen können.
  • Hilfsmittel griffbereit aufbewahren: Schaffen Sie Platz und Abstellmöglichkeiten für Ihre Hilfsmittel wie Krücken, Rollator und Greifer.
  • Für Unterstützung sorgen: Wenn Ihnen das An- und Ausziehen sowie das Aufheben schwer fällt, besorgen Sie sich Hilfsmittel, mit denen Sie heruntergefallene Gegenstände aufheben oder Sie sich Ihre Schuhe leichter an und ausziehen können.

Worauf ist bei der Wohnungswahl zu achten?

Damit Sie auch im Alter Freude an Ihrer Wohnung haben, sollten Sie sich bei der Besichtigung oder Planung der barrierefreien Wohnung folgende Fragen stellen:

  • Reicht die Größe der Wohnung für meine Bedürfnisse im Alter?
  • Kann ich die Sanitäreinrichtungen auch mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit noch nutzen?
  • Sind die Türen und Fenster einbruchhemmend und erreiche ich die Griffe auch im Rollstuhl?
  • Sind die Türen breit genug, sodass ich auch mit einem Rollator oder einem Rollstuhl problemlos hindurch passe?
  • Kann ich auch im Rollstuhl durch den Türspion schauen?
  • Ist der Fußbodenbelag rutschfest?
  • Ist der Hauseingang stolper- und schwellenfrei?
  • Ist die Beleuchtung ausreichend hell, sodass ich bei schwindender Sehkraft noch genug erkenne?
  • Höre ich die Klingeln auch ohne Hörgerät?
  • Komme ich auch im Alter noch an die Mülltonnen?
  • Erreiche ich auch im Alter noch meinen Briefkasten?
  • Gibt es im Treppenaufgang rechts und links einen Handlauf? Gibt es ein Geländer, das ein Herunterfallen verhindert?
  • Sind die Stufen niedrig genug?
  • Gibt es einen Personenaufzug oder einen Treppenlift?
  • Kann ich auch mit einem Rollstuhl oder einem Rollator den Aufzug benutzen?

Warum ist barrierefreier Wohnraum wichtig?

Laut einer Studie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) sind allerdings lediglich zwischen zwei und fünf Prozent der über 42 Millionen Wohnungen in Deutschland barrierearm oder barrierefrei. In den nächsten zehn Jahren werden nach Angaben des BMU insgesamt knapp drei Millionen altersgerechte und barrierefreie Wohnungen zusätzlich benötigt.

Neben der Selbstständigkeit für Senioren und Menschen mit Behinderung kommen barrierefreie Wohnungen den Pflegekosten zugute. Pflegebedürftige können dann zu Hause gepflegt und müssen nicht stationär untergebracht werden, teilt das BMU mit. Pflegekosten werden gesenkt.

Verwendete Quellen
  • Barmer Ersatzkassenullbarriere.de
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