t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeLebenFamilieFamilie & Beruf

So bekommen kranke Eltern eine Haushaltshilfe


Unterstützung im Chaos
Kranken Eltern steht eine Haushaltshilfe zu

t-online, Simone Blaß

Aktualisiert am 14.12.2016Lesedauer: 5 Min.
Mit einem Gipsarm oder vielen anderen Erkrankungen lässt sich ein Haushalt mit Kindern kaum bewältigen. Dann kann eine Haushaltshilfe einspringen.Vergrößern des BildesMit einem Gipsarm oder vielen anderen Erkrankungen lässt sich ein Haushalt mit Kindern kaum bewältigen. Dann kann eine Haushaltshilfe einspringen. (Quelle: imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Eine Mama oder ein Papa ist immer da. So wünscht man es sich. Wird ein Elternteil aber krank und muss ins Krankenhaus, dann bricht schnell das ganze Familiensystem zusammen. Eine Haushaltshilfe, die einspringt und sich um die Kinder kümmert, kann hier die Rettung sein.

Meistens sind es die Mütter, die dafür sorgen, dass alles reibungslos funktioniert. Sie wissen, wer wann wo sein muss, was das Kind dort braucht, auf was man in Kindergarten und Schule achten muss. Schon ein grippaler Effekt kann für Durcheinander sorgen. Sind auch die Kinder betroffen, steht Arbeitnehmern eine bestimmte Anzahl an Tagen zu, an denen sie sich "kindkrank" schreiben lassen können.

Noch nicht alle Arbeitgeber zeigen sich verständnisvoll

Doch was, wenn die Kinder gesund sind, aber die Mutter flachliegt? Wenn die haushaltsführende und organisierende Person für mehr als ein paar Tage ausfällt? Wenn sie ins Krankenhaus, zur Kur oder in Reha muss? Im Normalfall geht man auch heute noch davon aus, dass der Vater einspringt - vorausgesetzt, der Arbeitgeber stimmt zu. Gesetzlich verpflichtet ist dazu aber niemand. Und oft hängt das auch von der Schwere der Krankheit ab.

Zeigt sich der Chef nicht verständnisvoll, sind Betriebs- oder Personalrat manchmal noch die richtigen Ansprechpartner. Schließlich ist es für die Kinder die beste Lösung, wenn in einer solch schwierigen Situation wenigstens noch jemand da ist, der ihnen vertraut ist, der die Strukturen kennt und das Loch, das die Mutter gerade hinterlässt, auszufüllen weiß. Wenn Angehörige unbezahlten Urlaub nehmen, können sie bei der gesetzlichen Kasse die Erstattung des Verdienstausfalls beantragen.

Haushaltshilfe gibt es nur mit jungem Kind in der Familie

Aber die Zeiten haben sich geändert. Immer mehr Eltern sind allein erziehend und auch die Großeltern stehen nicht mehr so ohne weiteres zur Verfügung, weil sie selbst noch arbeiten oder weit entfernt wohnen.

Kann niemand aus der Familie helfen, hat man Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Das kann auch jemand aus dem Freundeskreis sein. Ansonsten gibt es verschiedene Träger, die Haushaltshilfen vermitteln.

"Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist", erklärt Claudia Widmaier vom GKV-Spitzenverband. Eine sehr knapp bemessene Altersgrenze, schließlich soll das Kind möglicherweise wochenlang Tag und Nacht alleine bleiben, noch dazu in einer seelischen Ausnahmesituation.

Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und gibt den Kassen mit diesem Mindeststandard einen Spielraum in ihren Satzungen. Einige haben das Alter bereits auf 14 Jahre hochgesetzt, andere sogar auf sinnvolle 16.

Dorfhelferinnen können sogar einen Bauernhof führen

Die Haushaltshilfe, auch Familienpflegerin genannt, kümmert sich um all das, was ansteht: die Kinder in den Kindergarten oder zum Sport bringen, einkaufen, kochen, Wäsche waschen, putzen, bei den Hausaufgaben helfen.

Dorfhelferinnen können sogar einen bäuerlichen Betrieb weiterführen. Sie sind für die Kinder da - wenn notwendig auch nachts und am Wochenende - und bewältigen den Alltag.

Bei Berufstätigkeit wird die Leistung nur für die Zeit bewilligt, in der das Kind nicht anderweitig betreut ist, zum Beispiel durch die Krippe oder den Hort. Also nur in der Zeit, in der die kranke Person auch für das Kind dagewesen wäre.

Es ist nicht einfach, das Zepter aus der Hand zu geben

Die Kassen unterstützen auch dann, wenn der erkrankte Elternteil nicht in der Lage ist, sich ausreichend um die Kinder zu kümmern. Das kann während einer Schwangerschaft der Fall sein. Oder direkt nach der Geburt, wenn es kleine Kinder im Haushalt gibt und die Mutter mit durch die Geburt hervorgerufenen Problemen kämpft.

Gleiches gilt bei ambulanten Maßnahmen, die gesundheitlich erforderlich sind: Behandlungen in Reha-Tageskliniken oder Chemotherapien zum Beispiel.

Eltern, die in einer solch schwierigen Situation sind, sind zum einen dankbar, dass sie Hilfe bekommen, freunden sich zum anderen aber oft nur schwer mit dem Gedanken an, dass zu Hause jetzt eine Fremde das Regime führt. Wird alles gut laufen, wie reagieren die Kinder, wird sie sie auch seelisch auffangen? Das sind die Fragen, die keine Ruhe lassen. Doch im Normalfall sind die aushelfenden Frauen daran gewöhnt, sich in bestehende Systeme schnell einzufinden. Und nicht daran interessiert, den Haushalt oder Alltag der anderen umzukrempeln.

Was tun, wenn es mit der Haushaltshilfe nicht klappt?

Kommt es allerdings doch zu Konflikten, zum Beispiel mit den Kindern, dann rät Heike Morris, Juristin bei der UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland) zum zügigen Handeln. "Wenn ein direktes Gespräch keine Verbesserung der Situation bringt, dann sollte man schnellstmöglich den Kontakt zur Krankenkasse suchen, damit entschieden werden kann, wie man weiter vorgeht."

Manchmal muss man sein Recht durchsetzen

Um Hilfe im Krankheitsfall zu erhalten, braucht man vom Arzt eine Verordnung, auf der bescheinigt wird, dass und wie lange die Hilfe benötigt wird und wie viele Stunden täglich diese im Einsatz sein muss. Diese Verordnung wird bei der Krankenkasse eingereicht. Das gilt für gesetzlich Versicherte - private Krankenkassen zahlen eine Haushaltshilfe nur selten und mit einem vorher abgeschlossenen Spezialtarif.

Zunächst wird in der Regel die Haushaltshilfe erst einmal für eine bestimmte Zeit bewilligt und bei Bedarf verlängert. Bei Krankheiten wie Krebs können das Monate sein. Während eines Krankenhausaufenthaltes gibt es keinen Diskussionsbedarf.

Anders sieht es aus, wenn die Mutter oder der Vater wieder zu Hause ist. Da muss die Dringlichkeit so manches Mal schon mit viel Papierkrieg deutlich gemacht werden.

Nicht nicht immer ist sofort klar, wer für die Übernahme der Kosten verantwortlich ist: die Kasse, der Rentenversicherungsträger, das Jugendamt oder andere Stellen. "Das ist zum Teil sehr kompliziert und immer vom Einzelfall abhängig", sagt Juristin Morris. Das bedeute aber nicht, dass man, sofern zwei verschiedene Stellen zuständig sind, auch die Haushaltshilfe wechseln müsse. Man bedient sich schließlich aus demselben Pool.

Geringverdiener werden unterstützt

Die Kosten für die Haushaltshilfe werden übernommen. Man zahlt höchstens zehn Euro pro Tag dazu. Bei geringem Einkommen kommt der Gesetzgeber den Kranken zusätzlich mit Belastungsgrenzen entgegen. Werden diese überschritten, sind sie von der Zuzahlung befreit.

Neben der Krankenkasse gibt es noch andere Leistungsträger, die Hilfe vermitteln oder Kosten übernehmen. Findet sich aber kein Kostenträger, zum Beispiel, weil die Kinder bereits älter sind als in der Satzung vorgesehen, dann bleibt nur die private Abrechnung.

Diese Kosten kann man dann als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Ab der Geburt des Kindes bis zum 14. Lebensjahr können sie mit zwei Dritteln geltend gemacht werden, bei einer Höchstgrenze von 4000 Euro. "Liegen die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug nicht vor, dann ist eine Steuerermäßigung denkbar - für haushaltsnahe Dienstleistung", sagt die Nürnberger Steuerberaterin Anja Bohn-Heßner. Das greift zum Beispiel dann, wenn das Kind 15 Jahre alt ist und keinesfalls wochenlang Tag und Nacht alleine gelassen werden kann.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website