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Urteil: Opfer von Mobbing darf nicht zurückschlagen


Urteil
Mobbing in der Schule rechtfertigt kein Zurückschlagen

Von afp
25.02.2014Lesedauer: 1 Min.
Mobbing: Ein gemobbter Schüler hat sich mit seinem Angreifer geprügelt und flog von der Schule.Vergrößern des BildesEin gemobbter Schüler hat sich mit seinem Angreifer geprügelt und flog von der Schule. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Ein Schüler, der gehänselt oder gemobbt wird hat kein Recht, mit Gewalt zurückzuschlagen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Prügelei an einem Gymnasium in einem Urteil entschieden.

In dem Fall geht es um eine Prügelei zwischen zwei Schülern an einem Gymnasium in Berlin-Charlottenburg. Sowohl der Angreifer als auch das Opfer erhielten einen Verweis und eine Ordnungsmaßnahme von der Schule. Dagegen klagten die Eltern des Opfers, weil es ungerecht sei, ihren Sohn als Mobbingopfer zu bestrafen. Das Gericht wies die Klage ab (VG 3 K 320.13). Ein Schüler müsse die Konsequenzen tragen, wenn er sich gewalttätig gegen eine Hänselei wehrt. Das gelte auch, wenn er ein Opfer von Mobbing ist, befand das Gericht.

Auslöser: Läuse-Lästerei

Anlass des Streits war die Bemerkung eines Schülers, er habe Läuse in den Haaren des anderen gesichtet. Der so Gehänselte habe sich hierdurch provoziert gefühlt, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Laut einem Sprecher war die anschließende Prügelei nicht mehr rekonstruierbar. Beide Jungen hätten Prellungen davon getragen. Die Klassenkonferenz bestrafte beide Schüler.

Schüler müssen Umgang mit Konflikten lernen

Diese Entscheidung bestätigte das Gericht. Der Schüler habe durch sein Verhalten die "ordnungsgemäße Unterrichts- oder Erziehungsarbeit beeinträchtigt", hieß es in der Begründung. Zu den Zielen der Schule gehöre insbesondere, "zu lernen, Konflikte vernünftig und gewaltfrei zu lösen". Das Gericht ließ einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu.

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