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Lebensmittel: So erkennen Sie die zehn größten Lebensmittel-Lügen.


Verbraucherzentrale
Die zehn größten Lebensmittel-Lügen

fsy

11.09.2013Lesedauer: 3 Min.
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Lebensmittel: Wohlklingende Namen verleiten zum Kauf.Vergrößern des Bildes
Ein wohlklingender Name verleitet eher zum Kauf als eine sachliche Verkehrsbezeichnung. (Quelle: lebensmittelklarheit.de, Verbraucherzentrale)

Zahlreiche Skandale rund um die Lebensmittelbranche haben das Misstrauen der Verbraucher in den letzten Jahren immer größer werden lassen. Was wirklich aus kontrolliertem Anbau kommt oder unbelastet ist, lässt sich kaum noch sagen. In ihrem Ratgeber "Lebensmittel-Lügen - Wie die Food-Branche trickst und tarnt" deckt die Verbraucherzentrale die Top Ten der Lebensmittel-Lügen auf. Wir zeigen, bei welchen Produkten gemogelt wird.

Nicht von beschönigenden Namen blenden lassen

Fantasievolle Namen als Bezeichnung der Lebensmittel sind ein Marketinginstrument der Hersteller. Ein Produkt namens "Crispy Chicken" klingt ansprechender als "Hähnchenbrustfleisch, z.T. fein zerkleinert, mariniert, zusammengefügt, paniert, tiefgefroren". Verkehrsbezeichnungen müssen darüber informieren, welche charakteristischen Eigenschaften sich hinter einem Lebensmittel verstecken. Zwar müssen sie an einer gut sichtbaren Stelle angebracht sein, doch das heißt nicht zwingend "auf der Vorderseite". Verbraucher sollten deshalb unbedingt einen Blick auf die Rückseite des Produktes werfen, um dessen Zusammensetzung zu erkennen.

Rückseite genau studieren

Kunden sollten vor dem Kauf jedes einzelne Wort der Bezeichnung unter die Lupe nehmen. Dass das notwendig ist, zeigt das Beispiel eines Frischkäses von Buko, so die Verbraucherzentrale. Dabei soll es sich um einen "Frischkäse mit Ziegenmilch" handeln. Ein "Frischkäse mit Ziegenmilch" ist jedoch nicht dasselbe wie einer "aus Ziegenmilch". Der Buko-Frischkäse enthält nämlich nur fünf Prozent Ziegenmilch, die restliche Masse liefert günstigere Kuhmilch. Auf diese Weise spielen die Anbieter mit der Gutgläubigkeit der Verbraucher und drehen ihnen Produkte mit versteckten Zutaten an.

Farbenfrohe Bilder regen zum Kauf an

Ein ähnlicher Trick der Hersteller ist es auch, mit verführerischen Abbildungen auf dem Etikett zu werben. Auf einem Joghurt-Etikett sind oft schöne und bunte Obstsorten abgebildet, doch am Ende sind nur kleine Mengen dessen im Endprodukt enthalten. Auch bei einem Fruit2day-Smoothie von Schwartau trifft diese Masche zu, berichtet die Verbraucherzentrale. Das Produkt erweckt durch seine Abbildung den Eindruck, es bestehe größtenteils aus Kirschen und roten Trauben. Dabei verrät die Zutatenliste, dass Äpfel und Bananen die Hauptzutat sind. Hier zeigt sich, dass es besser ist, die Zutatenliste genauestens zu studieren, um sicherzugehen, dass es sich bei dem gekauften Produkt um keine Mogelpackung handelt.

Muh oder Mäh?

Besonders beim Fleischkauf sollten Verbraucher die Augen offen halten. Hier wird viel getrickst und gepantscht, was auch auf die Gesundheit schlagen kann. Vor allem in Wurstprodukten lässt sich auf den ersten Blick oft nicht sagen, welche Art von Fleisch im Produkt steckt. Häufig sind nur Kleinstmengen des Tieres enthalten, mit dem auf dem Etikett geworben wird. Vor allem in teureren Produkten wie in einer Wildpastete ist manchmal mehr Schwein und Rind als Wild enthalten. Dem Verbraucher kann es helfen, auf das kleine Wörtchen "rein" zu achten. Laut den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches für Fleisch und Fleischerzeugnisse bedeutet "rein", dass ausschließlich Fleisch der genannten Tierart verwendet wurde.

Versteckte Alkohol-Mengen

Viele Menschen wollen nur wenig Alkohol konsumieren oder müssen ihn ganz meiden. Schwierig wird das, wenn er sich in Lebensmitteln versteckt und das nicht deklariert werden muss. Größere Mengen müssen auf der Zutatenliste angegeben sein. Doch kleine Rationen können sich als Trägerstoffe oder Lösungsmittel von Aromen in Lebensmitteln verstecken. Hier muss der Alkohol nicht deklariert sein, sondern taucht nur als "Aroma" auf. Bei loser Ware hilft nur Nachfragen.

"Aus der Region" stimmt meist nicht

Da Regionalität zurzeit im Trend ist, werben viele Hersteller mit Produkten aus der Region oder aus der Heimat. Doch diese Begriffe sind gesetzlich nicht geschützt und können frei interpretiert werden. Anbieter fassen die Begriffe meist weiter, als Verbraucher dies tun würden. Aus der nahen Region kommen die Produkte dann meist nicht wirklich. Steht die Herkunft nicht auf der Rückseite, kann man bei dieser Werbemasche von leeren Versprechungen ausgehen.

Den Ratgeber "Lebensmittel-Lügen. Wie die Food-Branche trickst und tarnt" ist im September 2013 erschienen. Verbraucher können ihn als Buch (9,90 Euro) oder als E-Book (7,99 Euro) hier bestellen.

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