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Was dürfen Taxifahrer eigentlich alles?


Was dürfen Taxifahrer eigentlich alles?

dpa, Diana Pfister

28.07.2017Lesedauer: 3 Min.
Taxi-SchildVergrößern des BildesEin leuchtendes Schild auf dem Dach eines Taxis bedeutet: frei führ Fahrgäste. (Symbolbild) (Quelle: Xurzon/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Was gilt beim Umgang von Taxifahrern mit ihren Gästen? Was ist erlaubt und was nicht? Was hingegen gehört für Fahrgäste zum guten Ton, und wo hört der Spaß auf?

Nach einer durchzechten Nacht, einer anstrengenden Reise oder bei verpasster Straßenbahn auf dem Weg zum Geschäftstermin – das Taxi ist oft die letzte Rettung. Doch welche Rechte und Pflichten haben die Fahrer eigentlich? Und was müssen Fahrgäste beachten?

Darf ich mir das Taxi aussuchen?

"Das erste Missverständnis passiert häufig bereits am Taxistand. Der Fahrgast fühlt sich verpflichtet, das in der Reihe vorne stehende Taxi zu nehmen", sagt Frederik Wilhelmsmeyer vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverband (BZP). Tatsächlich dürfe man selbst auswählen, wo man einsteigt und auch den Sitzplatz frei wählen. Der Fahrer hat zunächst einmal kein Recht darauf, einen Gast abzuweisen: "Es gibt eine sogenannte Beförderungspflicht. Die gilt auch für Kurzstrecken, aber nicht für Langstrecken. Letztere darf der Fahrer ablehnen."

Wer ohne Grund gegen die Beförderungspflicht im sogenannten Pflichtfahrgebiet verstößt, müsse mit einem Bußgeld rechnen. Ausnahmen sind aber zum Beispiel stark alkoholisierte oder aggressive Fahrgäste. "Der Fahrgast erfüllt in diesen Fällen nicht die Voraussetzungen befördert zu werden, und der Fahrer darf und sollte ihn ablehnen", sagt Polizeisprecher Manfred Füllhardt in Frankfurt am Main. "Ist das Taxi nicht mit einem geeigneten Kindersitz ausgestattet, kann und darf er Kinder nicht mitnehmen", sagt Wilhelmsmeyer. Eine Verpflichtung, Taxis mit Kindersitzen auszustatten, gibt es aber nicht. Daher rät er dazu, beim Bestellen eines Taxis explizit nach einem solchen Sitz zu fragen.

Darf der Fahrer Umwege fahren?

Mehr Gäste als das Taxi Sitzplätze hat, dürfen nicht ins Auto. Im Kfz-Schein ist genau geregelt, wie viele das sind. Bei Gepäckstücken gibt es keine generelle Obergrenze, solange sie Platz im Koffer- oder Fußraum finden. Unterwegs sorgt häufig die Streckenwahl für Uneinigkeit. "Grundsätzlich muss der Fahrer den kürzesten Weg zum Ziel wählen", sagt Wilhelmsmeyer. Allerdings dürfe er in Absprache mit dem Gast auch eine alternative und streckenmäßig längere Route wählen. Das empfiehlt sich zum Beispiel bei einem Stau oder Bauarbeiten. Was aber, wenn man vermutet, dass der Fahrer absichtlich eine längere Route wählt?

Natürlich könne man das zur Anzeige bringen. "Aber man muss es auch irgendwie beweisen können. Das ist schwierig und setzt voraus, dass man sich auskennt", sagt Füllhardt. Daher sei es einfacher für den Gast, sich bei einem Taxiverband oder beim Unternehmen selbst zu beschweren. "Wer sich übers Ohr gehauen fühlt, sollte auf jeden Fall die Nummer des Taxis notieren." Sie stehe rechts an der Heckscheibe.

"Wichtig ist, dass man sich eine Quittung ausstellen lässt, auf der Start, Ziel, Datum und Uhrzeit der Fahrt festgehalten werden", sagt Kirsten Schiekiera von der Stiftung Warentest. Die Streckenlänge und -führung ließe sich leicht überprüfen oder vorab berechnen. Dabei hilft zum Beispiel die App Taxi-Rechner. Es ist auf der anderen Seite dem Fahrer nicht gestattet, Verkehrsregeln zu brechen, um den Preis niedrig zu halten – auch nicht auf Wunsch des Gastes.

Darf der Taxifahrer bei Termindruck schneller fahren?

Für Taxis gibt es keine Sonderrechte. "Das fängt bei der Anschnallpflicht an und geht über das Beachten der Verkehrsschilder bis hin zum Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen", sagt Wilhelmsmeyer. Sollte der Gast deshalb einen wichtigen Termin oder sein Flugzeug verpassen, bestünden keine Ansprüche an den Fahrer oder das Taxiunternehmen. Wer sich als Gast hingegen unwohl fühlt, weil er Verkehrsverstöße bemerkt, sollte zügig handeln.

"Am besten weisen Fahrgäste den Fahrer darauf hin. Ändert er sein Verhalten nicht, sollten sie aussteigen, zahlen und die Innung über das Fehlverhalten informieren", sagt Schiekiera.

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