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Fragen & Antworten: Stolperfallen rund um Pass und Einreise


FAQ
Alles rund um Ausweispapiere und neue Einreisebestimmungen

t-online, Rainer Krause, srt

Aktualisiert am 21.01.2020Lesedauer: 4 Min.
Reisepass: Besonders Paare mit Kindern müssen sich über Einreisebedingungen erkundigen.Vergrößern des BildesReisepass: Besonders Paare mit Kindern müssen sich über besondere Einreisebedingungen erkundigen. (Quelle: Eibner/imago-images-bilder)
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Hätten Sie es gewusst? Nach Tunesien dürfen nur Pauschalreisende mit dem Personalausweis einreisen. Für Individualreisende öffnen sich die Grenzbalken dagegen nur mit Reisepass. Hier erfahren Sie, welche unterschiedlichen Ausweispapiere es gibt, wo sie gelten, wie lange sie für Reisen noch gültig sein müssen und was besonders Flitterwöchner beachten müssen.

Braucht man innerhalb Europas überhaupt einen Ausweis?

Ja, eigentlich sogar einen Reisepass. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und einige Mittelmeeranrainer haben sich aber untereinander darauf geeinigt, ebenso den Personalausweis als Reisedokument zu akzeptieren. Der sollte aber auf jeden Fall dabei sein. Auch wenn die Grenzen durch das Schengen-Abkommen fast überall in Europa offen sind und es innerhalb des Schengenraums keine Grenzkontrollen mehr gibt: Jeder muss sich ausweisen können, auch Kinder. Grenzkontrollen gibt es außerdem bei Reisen nach Großbritannien und Irland. Beide Länder gehören nicht dem Schengenraum an.

Wann braucht man einen Reisepass?

Grundsätzlich ist der rote Europapass mit Chip für Fernreisen nötig. Mehr als 170 Länder, so das Bundesministerium des Innern, akzeptieren ihn zur Einreise ohne Visum. Er ist maschinenlesbar, hat in der Deckelinnenseite einen Chip und wird daher auch "ePass" (elektronischer Pass) genannt. Auf dem Chip sind die Personendaten, das Passfoto und die Fingerabdrücke beider Zeigefinger gespeichert. Wichtig ist dieses Merkmal für USA-Reisende. Nur mit dem ePass können sie ohne Visum in die USA einreisen.

Es gibt einen neuen ePass. Gilt der alte noch?

Seit März 2017 gibt es die dritte Generation des ePasses mit neuen Sicherheitsmerkmalen. Die auffälligsten Änderungen sind, dass er kleiner ist als der bisherige Pass und das Bild wie beim Personalausweis eingeschweißt ist. Alle aktuellen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Wer einen gültigen ePass besitzt, kann diesen daher ohne Einschränkungen weiternutzen. Der neue ePass ist etwas teurer geworden: Ein zehn Jahre gültiger ePass kostet jetzt 60 Euro, einen Euro mehr, der Preis für den fünf Jahre gültigen Pass für Bürger unter 24 Jahren blieb bei 37,50 Euro. Ein ePass kann grundsätzlich nicht verlängert werden und muss nach Ablauf der Gültigkeit neu ausgestellt werden.

Brauchen auch Kinder einen Ausweis?

Ja. Für Europa reicht zwar ein Personalausweis, besser ist aber ein Kinderreisepass. Er wird weltweit anerkannt, eine Einreise in die USA ohne Visum ist jedoch nicht möglich. Das geht auch für Kinder nur mit einem ePass. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig und kann verlängert werden, längstens aber bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Er kostet 13 Euro, das Verlängern sechs Euro. Ab zwölf Jahren müssen Kinder dann bei Auslandsreisen einen eigenen Personalausweis oder einen Reisepass haben.

Achtung: Denken Sie bei Kindern mit anderem Nachnamen unbedingt daran, deren Geburtsurkunde mitzunehmen, um Nachfragen bei der Passkontrolle zu vermeiden. Alternativ ist auch eine handgeschriebene, datierte und unterschriebene "Einverständniserklärung" des namensgebenden Partners empfehlenswert, die Auskunft über die Namen der Kinder, der Begleitperson und das Ziel der Reise gibt.

Wie lange muss ein Ausweis für Auslandsreisen noch gültig sein?

Auf der sicheren Seite ist, wer noch einen mindestens ein halbes Jahr gültigen Pass hat. Das fordern zum Beispiel Indien, Kuba, Marokko, die Russische Föderation, Sri Lanka, Thailand und die Vereinigten Arabischen Emirate sowie einige Fluglinien, wenn das Ziel Kanada heißt. Es gibt jedoch auch eine Reihe von Ländern, die einen bis zu einen Jahr abgelaufenen Pass untereinander akzeptieren. Das sind Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, die Schweiz und Slowenien. Aber Achtung: Wer fliegt, der muss trotzdem einen für die Reisezeit noch gültigen Ausweis haben. Einige Fluggesellschaften verlangen das sogar für Inlandsflüge.

Achtung, wenn der Pass zwar noch gültig, aber vollgestempelt ist!
Wenn im Pass kein oder kaum noch Platz ist für neue Ein- und Ausreisestempel, kann das fatale Folgen haben. Der Grenzer am Reiseziel kann dann die Einreise verweigern. Die Fluggesellschaft muss dann den abgewiesenen Passagier wieder zurück bringen. Die Kosten dafür trägt der Reisende. Denn der Pass muss nicht nur gültig, sondern für die Reise auch geeignet sein. Und das ist er nur, wenn noch genug Platz für neue Stempel vorhanden ist.

Welche Probleme kann es mit den Stempeln noch geben?

Nicht erst seit Donald Trump Präsident ist, können Sichtvermerke von Ländern wie Irak, Iran, Syrien, Libyen, Sudan, Somalia und Jemen bei der Einreise in die USA Probleme bereiten. Wer dort nach dem 1. März 2011 gewesen ist, der darf zum Beispiel nur mit Visum einreisen – trotz ePass. Und Israel-Stempel können im gesamten arabischen Raum zu Schwierigkeiten führen. Umgekehrt muss man mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte rechnen, wenn im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran (Ausnahme: Jordanien und Ägypten) sowie von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan vorhanden sind. In solchen Fällen ist es besser, sich einen zweiten Reisepass ausstellen zu lassen.

Wie kommt man schnell an einen neuen Pass?

Ab dem Tag des Antrags dauert es mindestens zwei Wochen, bis der ePass abgeholt werden kann. Mit dem Expressverfahren – es kostet 32 Euro Zuschlag – geht es schneller: Geht der Antrag vor zwölf Uhr bei der Bundesdruckerei ein, liegt der ePass am darauf folgenden dritten Werktag zum Abholen bereit. Kommt der ePass nicht innerhalb dieser Frist, dann entfällt der Express-Zuschlag. Es muss noch schneller gehen? Dann kann die Passbehörde direkt und sofort für 26 Euro einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Das ist aber ein Pass ohne Chip, der für einige Länder, z.B. die USA, nicht für die visumfreie Einreise ausreicht. Der vorläufige Reisepass hat zudem nur eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

Was müssen Flitterwöchner beachten?

Mit der Unterschrift auf dem Standesamt hat sich möglicherweise der Familienname geändert, der bisherige Reisepass gilt dann nicht mehr. Wer sofort in die Flitterwochen starten will, der kann sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Oder man vereinbart mit dem heimischen Passamt, dass man den auf den neuen Familiennamen lautenden Reisepass bereits einige Wochen vor der Eheschließung beantragen kann und ihn unmittelbar nach der Heirat ausgehändigt bekommt. Achtung: Der Name auf dem Flugticket muss mit dem Namen im Reisepass übereinstimmen! Die Fluggesellschaft verweigert sonst den Check-in, zu Schwierigkeiten kommt es auf jeden Fall an den Sicherheitskontrollen.

Wo finde ich Informationen zu Ausweisen und Einreisebestimmungen?

Die offizielle Informationsseite des Bundesministeriums des Innern ist www.bmi.bund.de. Die Bundespolizei gibt auf der Internetseite www.bundespolizei.de unter "Allgemeine Reisehinweise" passrechtliche Hinweise für Erwachsene und Kinder. Informationen und Hinweise zu den aktuellen Einreisebestimmungen der Reiseländer finden sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de

Verwendete Quellen
  • Reiseredaktion SRT
  • eigene Recherchen
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