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In diesen beliebten Reiseländern sind E-Zigaretten verboten


Wo Urlauber aufpassen müssen
In diesen beliebten Reisezielen sind E-Zigaretten verboten

dpa-tmn, msc/t-online.de

Aktualisiert am 04.10.2017Lesedauer: 2 Min.
Eine elektrische Zigarette ist nicht in allen Ländern der Welt erlaubt.Vergrößern des BildesEine elektrische Zigarette ist nicht in allen Ländern der Welt erlaubt. (Quelle: Friso Gentsch/dpa-bilder)
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In einigen beliebten Reiseländern sind E-Zigaretten verboten. Das gilt für Einheimische wie für Gäste aus dem Ausland. Reisende sollten die elektronischen Glimmstängel sowie das Zubehör zu Hause lassen.

Die elektrischen Dampfer dürfen sie weder ins Land einführen noch vor Ort gebrauchen. Bei Verstößen drohen Geldbußen oder sogar Gefängnisstrafen. Darauf macht im September 2017 der Tourismusverband in Thailand (TAT) aufmerksam.

Die Vorschrift gibt es hier zwar bereits seit 2014. In jüngster Vergangenheit seien jedoch auch unwissende Reisende bestraft worden, berichtet TAT. Das Verbot gibt es aus gesundheitlichen Gründen. Es soll Jugendliche davon abhalten, dass sie durch die E-Zigaretten zu Rauchern werden.

In welchem Urlaubsziel sind E-Zigaretten noch unerwünscht?

Norwegen: Der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids ist in Norwegen verboten. In öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen ist seit dem 01.07.2017 das Dampfen verboten.

Schweiz: In der Schweiz ist Dampfen zwar erlaubt, aber der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids noch verboten.

In den Golf-Staaten Arabische Emirate, Oman und Katar herrscht ein striktes Verkaufs- und Einfuhrverbot: Handel und Einfuhr von E-Zigaretten und Liquids sind auch für Touristen verboten. Wer erwischt wird, muss mit einer Strafe bis zu 300 Dollar rechnen.

Japan: E-Zigaretten sind zwar erlaubt, aber nikotinhaltige Liquids verboten.

Singapur: Der strenge Inselstaat verbietet auch das Dampfen. Die Strafen sind drakonisch und betragen bis zu 10.000 Dollar oder Gefängnis.

Australien: E-Zigaretten sind zwar erlaubt, nicht aber nikotinhaltige Liquids. Wer hier Nikotin dampfen möchte, muss sich einen eigenen Vorrat mitbringen.

In der EU gilt seit 20. Mai 2016 die Tabak-Produkt-Richtlinie (TPD II). Diese verbietet große Flaschen Liquid und erlaubt nur Fläschchen, die eindeutig mit Warnhinweisen und Inhaltsangaben gekennzeichnet sind. Nach dem 20. Mai müssen alle Produkte, die diese Anforderungen nicht einhalten, aus dem Verkehr gezogen worden sein.

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