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Christian Schmidt will Mindesthaltbarkeitsdatum abschaffen


Kampf gegen Lebensmittelverschwendung
Das Mindesthaltbarkeitsdatum soll abgeschafft werden

Von dpa, afp
Aktualisiert am 25.03.2016Lesedauer: 1 Min.
Nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sind Lebensmittel meist noch lange nicht schlecht und können unbedenklich verzehrt werden.Vergrößern des BildesNach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sind Lebensmittel meist noch lange nicht schlecht und können unbedenklich verzehrt werden. (Quelle: dpa-bilder)
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Ernährungsminister Christian Schmidt macht sich für eine Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums stark. In wenigen Monaten solle der Entwurf für eine entsprechende EU-Richtlinie vorliegen, sagte der CSU-Politiker. Die meisten Lebensmittel seien wesentlich länger verwendbar als auf den Verpackungen stehe.

"Wir werfen massenweise gute Lebensmittel weg, weil die Hersteller zu große Sicherheitspuffer eingebaut haben", sagte Schmidt. Die Zukunft gehöre "der intelligenten Verpackung". In Joghurtbecher etwa ließen sich elektronische Chips einbauen, die ermittelten, wie sich das Produkt von Tag zu Tag verändere. "Eine Farbskala von Grün bis Rot zeigt an, wie es um die Verzehrbarkeit steht", erläuterte der Minister. "Jeder kann dann selbst entscheiden, bis zu welchem Grad er das Nahrungsmittel noch verwenden will."

Schmidt sagte: "Auf die Verpackungen von Milch oder Schinken soll ein echtes Verfallsdatum gedruckt werden, nach dem diese Produkte tatsächlich nicht mehr genießbar wären."

Jedes Jahr werfen wir elf Millionen Tonnen Lebensmittel weg

Schmidt setzt sich seit längerem dafür ein, dass Nahrungsmittel möglichst nicht weggeworfen werden. Laut einer 2012 vorgestellten Studie für sein Ministerium landen in Deutschland jährlich rund elf Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Davon stammen 6,7 Millionen Tonnen von Privathaushalten.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist in Deutschland seit mehr als 30 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt an, bis zu welchem Datum mindestens das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert behält. Es ist also kein Verfallsdatum, sondern lediglich die Garantie des Herstellers für bestimmte Qualitätseigenschaften.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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