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Katalanischer Ex-Regierungschef Carles Puigdemont ist wieder frei


Katalanischer Ex-Regierungschef
Carles Puigdemont ist wieder frei

Von afp, ap, dpa, dru, nsc

Aktualisiert am 06.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Carles Puigdemont vor der JVA in Neumünster: Nach zehn Tagen durfte der spanische Politiker das Gefängnis wieder verlassen.Vergrößern des BildesCarles Puigdemont vor der JVA in Neumünster: Nach zehn Tagen durfte der spanische Politiker das Gefängnis wieder verlassen. (Quelle: Fabian Bimmer/reuters)
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Der Ex-Regierungschef Kataloniens hat unter Auflagen das Gefängnis verlassen. Doch Carles Puigdemont muss vorerst in Deutschland bleiben und sich einmal pro Woche bei der Polizei melden.

Der frühere katalanische Regierungschef Carles Puigdemont hat das Gefängnis in Neumünster verlassen. Kurz vor 14 Uhr am Freitagnachmittag trat der Separatistenführer vor die Tür der Justizvollzugsanstalt. Zahlreiche Unterstützer und Journalisten erwarteten ihn.

In einem kurzen Statement sprach Puigdemont seinen Dank für die große Unterstützung aus. "Ich möchte mich bei allen Bekannten für die Hilfe und Solidarität bedanken", sagte der Politiker auf Deutsch.

Mit Nachdruck forderte er erneut die Freilassung seiner in Spanien inhaftierten Mitstreiter. Er sprach von einer "Schande für Europa". Zugleich rief er die spanische Regierung zum Dialog auf. Es gebe keine Rechtfertigung für die spanische Zentralregierung, nicht in Gespräche mit den katalanischen Führern über eine Lösung des Konflikts zu treten.

Puigdemont muss Auflagen erfüllen

Der schleswig-holsteinische Generalstaatsanwalt hatte zuvor mitgeteilt, dass Puigdemont eine Kaution in Höhe von 75.000 Euro gezahlt habe und nun freigelassen werden könne. Er darf Deutschland zunächst nicht verlassen und muss sich einmal pro Woche bei der Polizei in Neumünster melden.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hatte am Donnerstag entschieden, dass Puigdemont unter Auflagen freikommen darf. Das OLG ordnete "Auslieferungshaft und gleichzeitig Haftverschonung unter Auflagen" an. Der Auslieferungshaftbefehl bezieht sich nur auf den Vorwurf der Veruntreuung, nicht den der Rebellion.

Der Senat sei der Auffassung, "dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der Rebellion die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist". Der in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil es an dem Merkmal der "Gewalt" fehle. Zwar habe Puigdemont das Referendum geplant und umgesetzt, und sei mitverantwortlich für die Gewalttätigkeiten am Wahltag. Doch Art, Umfang und Wirkung der Ausschreitungen seien nicht ausreichend gewesen, die spanische Regierung so unter Druck zu setzen, dass sie sich "zur Kapitulation vor der Forderung der Gewalttäter" gezwungen gesehen hätte.

Weiter möglich ist es, dass Puigdemont wegen Untreue an Spanien ausgeliefert wird. Allerdings wiegt der Vorwurf nicht so schwer. Deshalb kommt Puigdemont nun vorerst frei.

Verwendete Quellen
  • dpa, AFP, AP
  • Mitteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
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