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Bundestagswahl 2017: Wann und wo gewählt werden kann


Die wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl

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Aktualisiert am 24.09.2017Lesedauer: 2 Min.
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Die Stimmzettel für die Bundestagswahl verfügen über eine Erststimme und eine Zweitstimme.Vergrößern des Bildes
Die Stimmzettel für die Bundestagswahl verfügen über eine Erststimme und eine Zweitstimme. (Quelle: Bernd Leitner/imago-images-bilder)

Die Bundestagswahl ist die wichtigste Wahl Deutschlands. Wieso? Weil für die nächsten vier Jahre bestimmt wird, wie stark die Parteien im Bundestag vertreten sind. Damit wird indirekt auch entschieden, wer Bundeskanzler wird.

Wann kann wo gewählt werden?

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo sich Ihr Wahllokal genau befindet. Damit der Zugang zum Wahllokal so bequem wie möglich gewährleistet ist, wird darauf geachtet, eine Einrichtung in der Nähe Ihres Wohnortes auszuwählen. Wenn Sie wissen möchten, welche Direktkandidaten in Ihrem Wahlkreis antreten, können Sie ein Tool von Google dazu nutzen. Alle Wahllokale haben von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr am Abend geöffnet. Sollten Sie nach 18 Uhr beim Wahllokal ankommen, dürfen Sie nicht mehr wählen.

Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren wurde?

Die Wahlbenachrichtigung erreicht Sie schon mehrere Wochen vor der Wahl. Sollten Sie das Dokument verloren haben, dürfen Sie selbstverständlich trotzdem wählen gehen. Wichtig – ob mit oder ohne Wahlbenachrichtigung – ist, dass Sie sich ausweisen können. Personalausweis oder Reisepass sind ein Muss. Für die Wahlhelfer ist es lediglich einfacher, Sie im Wählerverzeichnis zu finden, wenn Sie Ihre Benachrichtigung bei sich haben.

Wer darf wählen gehen?

Prinzipiell gilt im deutschen Wahlsystem: Jeder volljährige deutsche Staatsbürger hat das Wahlrecht. In den zugestellten Wahlbenachrichtigungen wird mitgeteilt, wann und in welchem Wahllokal gewählt werden darf.

Was bestimmt die Erststimme und was die Zweitstimme?

Jeder Wähler hat bei der Wahl zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Diese bestimmen jeweils über die Hälfte der Plätze im Bundestag. Die Bundestagswahl läuft nach dem sogenannten Prinzip der personalisierten Verhältniswahl ab. Der "personalisierte Teil" der Wahl wird mit der Erststimme gewählt, das Verhältnis der Sitze einer Partei wird mit der Zweitstimme bestimmt.

Erststimme Zweitstimme
eine Person einer Partei des Wahlkreises wird gewählt der Kandidat mit den meisten Stimmen erhält ein Direktmandat und zieht als Abgeordneter in den Bundestag ein eine komplette Partei wird gewählt die Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag wird bestimmt

Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?

Um in den Bundestag einziehen zu können, muss eine Partei fünf Prozent der Zweitstimmen erreicht haben. Das wird auch als „Fünf-Prozent-Hürde“ bezeichnet. Alternativ reicht es auch, in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat erreicht zu haben.

Was steht in den Landeslisten?

In den Landeslisten wird von jeder Partei schon vor der Wahl festgelegt, welche Kandidaten der jeweiligen Partei in den Bundestag einziehen sollen. Vorrang haben allerdings die Kandidaten, die durch die Erststimmen als Direktkandidaten in den Bundestag gewählt werden. Wenn noch Sitze unbesetzt sind, werden diese durch die Kandidaten der Landesliste aufgefüllt.

Was bedeutet „Überhangmandat“?

Natürlich kann es passieren, dass für eine bestimmte Partei die Erststimmen beispielsweise 85 Direktmandate ergeben, durch die Zweitstimme aber nur 80 Sitze für diese Partei im Bundestag erzielt werden. Laut Verhältniswahl ist es dann so, dass fünf Sitze mehr vergeben wurden, als der Partei eigentlich zustehen. Hier greift das Überhangsmandat, denn die Direktkandidaten dürfen trotzdem mit in den Bundestag einziehen.

Was ist ein „Ausgleichsmandat“?

Um die anderen Parteien nicht zu benachteiligen, erhalten diese ein sogenanntes Ausgleichsmandat. Die Sitze im Bundestag werden prozentual angepasst.

Wie funktioniert letztendlich die Regierungsbildung?

Dadurch, dass in Deutschland nur mit absoluter Mehrheit beschlussfähig regiert werden kann, ist es meistens so, dass sich mehrere Parteien zu einer Koalition zusammenschließen. In einem Koalitionsvertrag einigen sich die Parteien auf Kompromisse für ihre politischen Ziele. Die Abgeordneten des Bundestages wählen im letzten Schritt in geheimer Wahl den neuen Bundeskanzler, der für die nächsten vier Jahre regiert.

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