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Hartz IV soll um acht Euro steigen - Arbeitsagentur warnt


Zeitungsbericht
Hartz IV soll um acht Euro steigen

dpa, afp, afp

Aktualisiert am 06.09.2014Lesedauer: 1 Min.
Acht Euro mehr bekommen Hartz-IV-Empfänger künftig - zu wenig, sagt der Paritätische Wohlfahrtsverband.Vergrößern des BildesAcht Euro mehr bekommen Hartz-IV-Empfänger künftig - zu wenig, sagt der Paritätische Wohlfahrtsverband. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
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Die Bundesregierung will den Hartz-IV-Regelsatz einem Zeitungsbericht zufolge zum Jahreswechsel um acht Euro anheben. Der Satz solle von 391 Euro auf 399 Euro pro Monat steigen, berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf Regierungskreise. Der Betrag für Kinder bis sechs Jahre solle um 5 auf 234 Euro angepasst werden.

Das Bundeskabinett wolle die Erhöhung am 17. September beschließen, am 10. Oktober solle der Bundesrat grünes Licht geben.

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband übte Kritik. "Der derzeitige Regelsatz ist ein trickreich klein gerechneter Armutssatz", sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider der Zeitung. Nach Berechnungen seines Verbands müsse der Satz mindestens 447 Euro betragen.

Mahnende Stimmen gegen "zu starke Anhebung"

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnte hingegen vor einer zu starken Anhebung. "Ein höherer Hartz-IV-Bezug wird schnell zum Vermittlungshemmnis, nämlich dann, wenn die Grenzen zwischen Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld II verschwimmen", sagte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt.

Ähnlich äußerte sich der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, "Arbeit muss sich mehr lohnen als Arbeitslosigkeit", sagte er dem Blatt. Allerdings halte er eine moderate Anpassung der Regelsätze für gerechtfertigt.

Die Regelsätze für Langzeitarbeitslose und ihre Familien werden seit 2012 jeweils zu Jahresbeginn angepasst. Die Geldleistungen werden entsprechend der Entwicklung von Löhnen und Preisen im Verhältnis 70 zu 30 fortgeschrieben. Zuletzt war Hartz IV zum 1. Januar 2014 erhöht worden. Damals stieg der Regelsatz für Alleinstehende von 382 auf 391 Euro.

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