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Özoguz: Die Integrationsbeauftragte rechtfertigt Heimatreisen von Flüchtlingen


"Es kann gewichtige Gründe geben"
Integrationsbeauftragte rechtfertigt Heimatreisen von Flüchtlingen

Von afp
Aktualisiert am 18.08.2017Lesedauer: 1 Min.
Die Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz verteidigt Reisen von in Deutschland lebenden Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer.Vergrößern des BildesAydan Özoguz spricht von unterschiedlichen Gründen, die berücksichtigt werden müssen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), hat Reisen von in Deutschland lebenden Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer verteidigt. "Es kann gewichtige Gründe geben, warum ein anerkannter Flüchtling für kurze Zeit in seine Heimat reisen will", sagte Özoguz den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Es müsse sich allerdings um Ausnahmefälle handeln, sagte Özoguz. Mit der Rückkehr ins Herkunftsland gefährdeten anerkannte Flüchtlinge die Glaubwürdigkeit ihres Schutzersuchens. Sie müssten die Reise deshalb sehr gut begründen können, wenn diese keine Folgen für ihren Schutzstatus haben solle. "Wenn die Mutter im Sterben liegt und man sie noch ein letztes Mal sehen möchte, muss das sicher anders bewertet werden als eine Art Heimaturlaub", sagte die SPD-Politikerin.

Justizminister reagiert mit Unverständnis

Medienberichten zufolge sind Flüchtlinge, die im Südwesten Deutschlands untergebracht worden seien, zeitweise wieder in ihre Herkunftsländer gereist. Die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg erfassten demnach hundert Flüchtlinge, die seit 2014 zum Teil mehrfach in ihre Heimatstaaten gereist seien und nach der Rückkehr ihren Schutzstatus als Asylbewerber behalten hätten, hieß es unter Berufung auf eine Erhebung des Landesinnenministeriums.

Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) reagierte mit Unverständnis. "Wenn man mit dem Argument, in der Heimat politisch verfolgt zu werden, Asyl beantragt oder bereits erhalten hat, und sich zugleich entscheidet, dort Erholungsurlaub zu machen, ist das ein Widerspruch", sagte Wolf. Wenn es rechtliche Lücken gebe, müssten diese geschlossen werden.

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