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Neuer Bundestag: Wer muss neben der AfD sitzen?


Entscheidungen im neuen Bundestag
Wer muss neben der AfD sitzen?

dpa, Elena Metz und André Stahl, mvl

25.09.2017Lesedauer: 3 Min.
Nach den Wahlen muss der Plenarsaal des Reichstages umgebaut werden. Mit der AfD zieht eine ganz neue Fraktion ins Parlament ein, mit der FDP kehrt eine wieder zurück.Vergrößern des BildesNach den Wahlen muss der Plenarsaal des Reichstages umgebaut werden. Mit der AfD zieht eine ganz neue Fraktion ins Parlament ein, mit der FDP kehrt eine wieder zurück. (Quelle: Paul Zinken/dpa-bilder)
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Nach dem Wahlsonntag wird der Plenarsaal des Reichstagsgebäudes umgebaut. Mit AfD und FDP ziehen zwei neue Fraktionen ein. Und auch andere wichtige Fragen stehen zur Entscheidung an.

Wo werden die AfD-Abgeordneten im Plenarsaal sitzen?

Das ist eine der Fragen, die die Fraktionen des neu gewählten Bundestages klären müssen. Würde die neue Formation der rechtspopulistischen AfD vom Rednerpult aus gesehen am rechten Rand des Plenarsaals platziert, würde sie direkt neben der Regierungsbank sitzen. Am linken Rand würde sie der Linksfraktion deren symbolträchtigen Platz streitig machen. Und der Platz in der Mitte wiederum dürfte unter anderem der SPD nicht passen. Denn die Mitte der Gesellschaft repräsentiert die AfD - aus Sicht der anderen Parteien - eher nicht.

Wo werden die sechs Fraktionen untergebracht?

Bisher reichte dafür die Fraktionsebene im denkmalgeschützten Reichstagsgebäude. In jeder der vier Ecken unter den vier Türmen kam eine Fraktion unter. Jetzt muss auch Platz für AfD und FDP gefunden werden. Es kam schon einmal vorher, dass sich Linke und Grüne einen Fraktionssaal teilen mussten. Aber diesmal ist die Sache wohl komplizierter. Die vier bisher schon im Bundestag vertretenen Fraktionen wollen schon am Dienstag zu ihrer ersten Sitzung zusammenkommen - und die künftigen Fraktionsspitzen für die kommenden vier Jahre wählen.

Exakt 709 Abgeordnete werden dem neuen Bundestag angehören. Das ist der größte Bundestag in der Geschichte der Bundesrepublik. Der bisherige Rekord lag bei 672 Mandaten im Jahr 1994. Zuletzt waren es 631 Abgeordnete. Für Kritiker ist fraglich, ob das Volk nun besser repräsentiert wird. Teurer werde es allemal, aber nicht unbedingt effizienter.

Warum erhöht sich die Zahl der Abgeordneten?

Dies ist Folge des Wahlrechts von 2013 - durch Überhang- und Ausgleichsmandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt als ihr nach ihrem Zweitstimmen-Anteil eigentlich zustehen. Diese ungleiche Chancenverteilung wird durch Ausgleichsmandate kompensiert. Das Problem war bekannt, eine Wahlrechtsreform aber scheiterte.

Reicht überhaupt der Platz im Plenarsaal?

Ja. Da ist durchaus noch Luft. Schließlich fanden dort auch schon 1260 Wahlleute Platz - zuletzt, als die Bundesversammlung im Februar 2017 den nächsten Bundespräsidenten wählte.

Geht es gleich an diesem Montag mit den Umbauarbeiten los?

Nein. Auf das Startsignal für den Umbau des Plenarsaals, der Büros und der Fraktionsebene müssen die Handwerker noch warten. Davor sind einige politische Entscheidungen zu fällen. "Die Diskussionen darüber, wer wo sitzt, werden in den Fraktionen geführt", heißt es in der Bundestagsverwaltung. Kurz vor der konstituierenden Sitzung des Bundestags werde der Umbau beginnen. Die ist laut Grundgesetz spätestens am 30. Tag nach der Wahl, also spätestens 24. Oktober.

Was passiert bis dahin?

Eine wichtige Rolle in der Übergangszeit spielt der Ältestenrat, der aus dem bisherigen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU), seinen Stellvertretern sowie 23 weiteren Abgeordneten besteht. Das Gremium ist dafür zuständig, zwischen den Fraktionen zu vermitteln und die Verteilung etwa der Räume zu regeln. Doch der eigentliche Ältestenrat muss auch erst noch gebildet werden - ebenfalls spätestens 30 Tage nach der Wahl. Solange vermittelt zwischen den Fraktionen ein sogenannter Vor-Ältestenrat.

Erhalten die neuen Abgeordneten von FDP und AfD sofort Zugang?

Sowohl FDP als auch AfD haben mit der Bundestagsverwaltung - bereits knapp zwei Wochen vor dem Wahlsonntag - Vorgespräche geführt, um "technische und rechtliche Fragen" zu klären. Etwa die Tatsache, dass die "Neuen" noch keine Bundestagsausweise haben. Für sie sollen vorerst Namenslisten an Eingängen der Bundestagsgebäude liegen. Die "Neuen" erhalten auch ein "Starterpaket". Das enthält Informationen unter anderem zur Beschäftigung von Mitarbeitern, zu Mandats- und Dienstreisen, Fahrdienstleistungen, Nutzungsbedingungen der BahnCard oder auch den Sitzungskalender. Offiziell heißt es: "Gewählte Bewerber erwerben die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages."

Reicht der Platz auch für die vielen Mitarbeiter aller Fraktionen?

Grundsätzlich stellt die Bundestagsverwaltung insgesamt ein Raumkontingent zur Verfügung - das die Fraktionen untereinander aufteilen. Für die zusätzlichen Abgeordneten und ihre Mitarbeiter werden weitere Gebäude in der Nähe genutzt. Sie dürfen nicht zu weit entfernt sein, damit Abgeordnete auch kurzfristig zu Abstimmungen eilen können. Dafür müssen Mitarbeiter der Verwaltung ausweichen - ins frühere Bundesinnenministerium in Alt-Moabit.

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