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BGH: Unverschuldete Probleme mit dem Pass sind Risiko des Reisenden


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BGH: Unverschuldete Probleme mit dem Pass sind Risiko des Reisenden

Von dpa
Aktualisiert am 17.07.2017Lesedauer: 1 Min.
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Karlsruhe (dpa) - Scheitert eine Urlaubsreise völlig überraschend an Problemen mit den Pässen, bleiben Reisende im ungünstigsten Fall auf hohen Stornogebühren sitzen. Eine kostenlose Kündigung wegen «höherer Gewalt» ist hier nicht möglich - unabhängig davon, ob der Reisende etwas für die ungeeigneten Papiere kann oder nicht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Um den vollen Reisepreis von mehr als 4000 Euro zurückzubekommen, hatte die Familie den Reiseveranstalter verklagt.

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