Anzeige
Prozesse BGH: Unverschuldete Probleme mit dem Pass sind Risiko des Reisenden
Von dpa
Aktualisiert am 17.07.2017Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Karlsruhe (dpa) - Scheitert eine Urlaubsreise völlig überraschend an Problemen mit den Pässen, bleiben Reisende im ungünstigsten Fall auf hohen Stornogebühren sitzen. Eine kostenlose Kündigung wegen «höherer Gewalt» ist hier nicht möglich - unabhängig davon, ob der Reisende etwas für die ungeeigneten Papiere kann oder nicht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Um den vollen Reisepreis von mehr als 4000 Euro zurückzubekommen, hatte die Familie den Reiseveranstalter verklagt.
ShoppingAnzeigen
Signal an China gefordert
Meinung|Tagesanbruch
Von Florian Harms
"Leugnen, leugnen, leugnen"
Korruption in Russland
Newsblog zum Krieg in Nahost
Von L. Klinck, C. Cöln, L. Maier
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Von C. Siemer, S. Cleven, J. Seiferth
Wegen Gefahr aus Russland und China
Äußerung zu Taurus
Bericht über G7-Planungen