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Weihnachtsmarkt-Betreiber muss Sicherheitskosten nicht tragen


Wer zahlt die Sicherheitskosten?
Zoff um Charlottenburger Weihnachtsmarkt

Von dpa
Aktualisiert am 27.11.2017Lesedauer: 1 Min.
Weihnachtsmarkt Charlottenburg: Der Streit um die Sicherheitsvorkehrungen ist beendet.Vergrößern des BildesWeihnachtsmarkt Charlottenburg: Der Streit um die Sicherheitsvorkehrungen ist beendet. (Quelle: Britta Pedersen/dpa-bilder)
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Ärger mit den Behörden: Nach dem Ausbau von geforderten Rettungswegen wurde eine Genehmigung des Weihnachtsmarktes vor dem Charlottenburger Schloss nur unter völlig neuen Bedingungen in Aussicht gestellt. Der Streit ging vor Gericht.

Die Betreiber des Weihnachtsmarktes vor dem Charlottenburger Schloss müssen die Kosten für behördlich angeordnete Sicherheitsmaßnahmen nicht übernehmen. Das habe das Berliner Kammergericht in einem Eilverfahren entschieden, teilten die Organisatoren des Marktes mit. Der Genehmigungsbehörde – also dem Straßen- und Grünflächenamt – bleibe es unbenommen, die von der Polizei geforderten Sicherheitsmaßnahmen selbst zu ergreifen, heißt es im Urteil. Der Markt wird am Montag eröffnet.

Weihnachtsmarkt-Chef wirft Behörden Inkompetenz vor

Der Geschäftsführer des Weihnachtsmarktes, Tommy Erbe, warf mehreren Berliner Behörden Inkompetenz vor. Nach dem Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz habe sein Unternehmen bereits Mitte März 2017 den Innensenator und den Leiter des zuständigen Polizeiabschnittes um Informationen gebeten. Die Polizei habe gar nicht geantwortet, der Innensenator habe um Geduld gebeten.

Verwirrung durch verschiedene Ansagen

Erst rund zwei Wochen vor Eröffnung des Weihnachtsmarktes sei ein Mitarbeiter des Straßen- und Grünflächenamtes Charlottenburg-Wilmersdorf erschienen und habe einen zweiten Rettungsweg zur Bedingung gemacht. Dieser sei kurzfristig eingerichtet worden. Eine Woche später habe eine andere Mitarbeiterin mitgeteilt, es sei ein dritter Rettungsweg nötig.

Zwei Tage später wiederum – 100 Stunden vor Eröffnung des Marktes – habe ein Mitarbeiter des Amtes eine Genehmigung mit völlig neuen Bedingungen in Aussicht gestellt: Der Veranstalter soll Schrammborde sowie ein schweres Fahrzeug im Eingangsbereich aufstellen. Dagegen legte der Weihnachtsmarktbetreiber Widerspruch ein.

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