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Fehde um Altbundespräsident Walter Scheel: Pflegeaufsicht angeordnet


Familienfehde um Altbundespräsident
Gericht ordnet Pflegeaufsicht für Walter Scheel an

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 14.11.2014Lesedauer: 1 Min.
Altbundespräsident Walter Scheel im Juli diesen Jahres bei seiner Abschiedsfeier in Bad KrozingenVergrößern des BildesAltbundespräsident Walter Scheel im Juli diesen Jahres bei seiner Abschiedsfeier in Bad Krozingen (Quelle: dpa-bilder)
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Nach monatelangen Querelen wird die Pflege von Altbundespräsident Walter Scheel (95) unter Aufsicht gestellt. Das Amtsgericht Staufen bei Freiburg reagierte damit auf eine Klage von Cornelia Scheel. Die Adoptivtochter des demenzkranken FDP-Politikers hatte das alleinige Betreuungsrecht von Scheels dritter Ehefrau Barbara angezweifelt.

Dieses wurde vom Gericht zwar als wirksam eingestuft, werde nun aber von einem Kontrollbetreuer überwacht, den das Gericht noch bestellen wird. Das teilte Gerichtsdirektorin Heidi Winterer mit.

Scheel, Bundespräsident von 1974 bis 1979, lebt in einem Pflegeheim in Bad Krozingen im Südwesten Baden-Württembergs. Seine Adoptivtochter befürchtet, dass Barbara Scheel (72) dem Wohl ihres Vaters in erheblicher Weise schade, hatte ihr Anwalt an das Amtsgericht geschrieben. Die drei Geschwister Cornelia Scheels sollen den Antrag unterstützt haben.

Familienfehde und Vorwürfe des Heims

Bei der Familienfehde geht es um eine umfassende Vorsorgevollmacht, die Scheel vor drei Jahren zugunsten seiner Frau unterschrieben hatte. Tochter Cornelia Scheel hatte Barbara Scheel in ihrem Antrag vorgeworfen, sich diese Vollmacht erschlichen zu haben. Sie beruft sich unter anderem auf Scheels Büroleiter Christoph Höppel.

Dieser hatte erklärt, dass Scheel wegen seiner auch damals schon fortschreitenden Demenz nicht in der Lage gewesen sei zu erfassen, was er da unterschrieb. Barbara Scheel nennt das Unsinn: "Die Vollmacht wurde zur rechten Zeit erteilt."

Allerdings hatte auch schon das Pflegeheim schwere Vorwürfe gegen Barbara Scheel erhoben. Beide Seiten drohten sich daraufhin gegenseitig mit juristischen Schritten.

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