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MH-17 Ermittler Josef Resch: Der BGH "bringt mich in Lebensgefahr"


Der BGH "bringt mich in Lebensgefahr"

Von t-online
Aktualisiert am 15.09.2016Lesedauer: 2 Min.
Die Trümmer der Maschine von Flug MH-17: Bei dem Absturz kamen 298 Menschen ums Leben.Vergrößern des BildesDie Trümmer der Maschine von Flug MH-17: Bei dem Absturz kamen 298 Menschen ums Leben. (Quelle: imago-images-bilder)
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Josef Resch erforschte als Privatermittler den Abschuss der Passagiermaschine MH-17 über der Ukraine. Jetzt droht ihm der Bundesgerichtshof (BGH) mit Ordnungshaft, sollte er sein Wissen nicht preisgeben. Doch Resch schweigt - er fürchtet um sein Leben.

Die Richter wollen Resch und seine Mitarbeiter zu einer Zeugenaussage zwingen. Bislang vergebens. "Der Rechtsstaat bringt uns akut in Lebensgefahr", sagt Resch in einem Interview mit der Zeitschrift "Capital".

"Die Ermittlungsrichter am BGH verlangen von uns, dass wir unsere Erkenntnisse zu dem Abschuss von MH-17 preisgeben. Tun wir das, sind wir aber geliefert. Das wäre reiner Selbstmord", so Resch.

Eine Mauer des Schweigens

Bei dem Absturz am 17. Juni 2014 in der Ukraine starben alle 298 Insassen, unter ihnen auch vier Deutsche. Für Belege, die zu den Verantwortlichen des Abschusses führen, hatte Resch zunächst 30 Millionen Euro geboten. Später erhöhte er diese Summe um weitere 17 Millionen Euro.

Für einen anonymen Auftraggeber sichtete Resch hunderte Hinweise, hatte etliche Treffen mit Informanten. Schließlich war er sicher: Eine bestimmte Person ist der Schlüssel zur Aufklärung der Hintergründe. Resch brachte die Person mit seinem Auftraggeber zusammen.

"Es ging nicht darum, wer den Abzug gedrückt hat. Sondern darum, was nach dem Abschuss geschehen ist", fasst Resch den Inhalt des Gesprächs zusammen.

Offenbar ist niemand an einer Identifikation der Täter interessiert. Ganze Staaten und ihre Geheimdienste mauern, berichtet der Ermittler in "Capital". Genau das habe auch der Informant bis ins Details geschildert. Für Resch war damit sein Auftrag beendet.

Informationen, die den Abschuss-Bericht widerlegen könnten?

Der Bundesgerichtshof ermittelt gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens. Mittlerweile haben deutsche Behörden bei Resch eine Hausdurchsuchung vorgenommen sowie ein Schweizer Schließfach öffnen lassen. Warum diese hartnäckigen Nachforschungen?

Resch hat dafür seine ganz eigene Theorie: Ende September wollen die internationalen Ermittler in Den Haag einen Bericht veröffentlichen, der sich mit den strafrechtlichen Konsequenzen der Tragödie um MH-17 auseinandersetzt. Was ist, wenn seine Informationen den offiziellen Bericht in Frage stellen oder gar widerlegen?

"Anstiftung zur Falschaussage"

Angeblich, so schildert es Resch gegenüber "Capital", hätten ihm die Behörden nahegelegt, seine Informationen als erfundene Marketing-Aktion für sein Buch auszugeben. "Das wäre in meinen Augen eine klare Falschaussage."

Doch Resch lehnt eine Zusammenarbeit ab - und beruft sich auf sein Aussageverweigerungsrecht. "Der ganze Fall MH-17 ist hochpolitisch", sagt er. Damit dürfte der Ermittler nicht ganz unrecht haben. Schließlich bietet der Bundesgerichtshof ihm und seinen Mitarbeitern bei einer Aussage die Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm an. Es besteht also wohl tatsächlich eine Gefahr für Leib und Leben.

Für Resch ergibt sich daraus nur eine Konsequenz: "Wir müssen öffentlich klarstellen, dass wir nicht aussagen werden. Damit wir sicher sind."

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