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Prozesse: Gericht erklärt Internet-Werbeblocker für zulässig


Adblocker-Urteil
Gericht erklärt Internet-Werbeblocker für zulässig

dpa, hd

Aktualisiert am 17.08.2017Lesedauer: 1 Min.
Gegen Werbe-Blocker im Netz haben mehrere Medienunternehmen geklagt.Vergrößern des BildesGegen Werbe-Blocker im Netz haben mehrere Medienunternehmen geklagt. (Quelle: Stephan Jansen/dpa)
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Im Kampf gegen ein Programm, das Werbung im Internet blockiert, haben mehrere Medienunternehmen eine Niederlage erlitten. Wie das Münchner Oberlandesgericht am Donnerstag entschied, darf das Kölner Unternehmen "Eyeo" seinen Werbeblocker weiter anbieten.

Auch ist es dem Hersteller demnach erlaubt, Werbung durch den Eintrag in eine sogenannte Whitelist gegen Geld wieder zu ermöglichen.

Geklagt hatten die "Süddeutsche Zeitung", ProSiebenSat.1 und die RTL-Online-Tochter "IP Deutschland". Sie hatten Eyeo einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen und Schadenersatz verlangt.

Vorwurf: Erpressung

Der Blogger Sascha Pallenberg von Mobilegeeks.de, jetzt in der Unternehmenskommunikation von Daimler, warf Eyeo Erpressung durch das werbeblockende Browser-Plugin vor. "Wir sperren Dir als Seitenbetreiber alle Werbelinks auf Deiner Website, die wir dann aber gerne 'unauffällig' wieder freischalten, wenn Du uns 30 Prozent von den Einnahmen abgibst." Allein das Verfahren zwischen der Süddeutschen Zeitung und Eyeo soll einen Streitwert von 2,5 Millionen Euro haben. Das Verfahren könnte nun vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gehen.

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Springer sperrte Bild.de für Werbeblocker

Das Medienhaus Axel Springer begegnete der Gefahr für das Geschäftsmodell mit Online-Werbung durch eine Sperre der Inhalte für Nutzer von Werbeblockern. Die Süddeutsche.de verfährt ebenso. Springer unterlag bereits vor Gericht dem Start-up Eyeo.

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