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Psychiatrie-Einweisung von Mollath: Ehemaliger Richter räumt Fehler ein


Psychiatrie-Einweisung von Mollath
Ehemaliger Richter räumt Fehler ein

Von t-online, dpa
17.07.2014Lesedauer: 2 Min.
Gustl Mollath muss sich in seinem Wiederaufnahmeverfahren erneut vor Gericht verantworten.Vergrößern des BildesGustl Mollath muss sich in seinem Wiederaufnahmeverfahren erneut vor Gericht verantworten. (Quelle: dpa-bilder)
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Im Wiederaufnahmeverfahren im Fall Gustl Mollath hat der umstrittene Richter des ersten Prozesses Fehler eingeräumt, die damalige Einweisung des Nürnbergers in die Psychiatrie aber dennoch verteidigt.

"Dem Bundesgerichtshof hat unser Urteil gereicht, dann war es wohl nicht zu beanstanden", sagte der inzwischen pensionierte Richter als Zeuge vor dem Landgericht Regensburg. Er war 2006 bei Mollaths Einweisung Vorsitzender Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth gewesen.

Der ehemalige Richter räumte kleinere Fehler beim Durchlesen des Urteils ein. So habe es sich um ein Datum gehandelt und um die Reihenfolge der geschilderten Übergriffe des Angeklagten. Es hätte ihm auffallen sollen, dass das Opfer - Mollaths damalige Ehefrau - nicht hätte angegeben können, getreten worden zu sein, zu einem Zeitpunkt als sie bereits bewusstlos gewesen sei.

Dem 71-Jährigen war von einem Schöffen außerdem ein rauer Umgangston gegenüber Mollath vorgeworfen worden und dass er dessen Verteidigungsschrift nicht entgegengenommen habe. Der pensionierte Richter rechtfertigte sich mit den Worten "Ich rede sowieso immer laut". Die Verteidigungsschrift Mollaths sei zudem nicht ordnungsgemäß eingereicht worden: "Was soll ich dann damit?"

"Hauptverhandlung war aber nicht schludrig"

"Die Hauptverhandlung war aber nicht schludrig", sagte der 71-Jährige. Es habe auch keine Verschwörung gegen Mollath gegeben. Weitere Erinnerungen an das Verfahren habe er aber nicht mehr.

Mollath muss sich erneut wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Die Nürnberger Kammer hatte 2006 festgestellt, dass er seine Ehefrau misshandelt habe, hatte ihn aber wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und in die Psychiatrie eingewiesen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil 2007. Das Bundesverfassungsgericht urteilte später, seit 2011 sei Mollaths Unterbringung in der Psychiatrie verfassungswidrig. Erst 2013 kam er frei.

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