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Anschlag in Salzhemmendorf: Lange Haftstrafen für Täter


Vorfall in Salzhemmendorf
Lange Haftstrafen für Anschlag auf Asylunterkunft

Von dpa
Aktualisiert am 17.03.2016Lesedauer: 2 Min.
Nach dem Prozess wegen eines Brandanschlags in Salzhemmendorf sollen alle drei Angeklagten in Haft.Vergrößern des BildesNach dem Prozess wegen eines Brandanschlags in Salzhemmendorf sollen alle drei Angeklagten in Haft. (Quelle: dpa-bilder)
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Für den Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Salzhemmendorf (Niedersachsen) müssen die beiden Hauptangeklagten für mehrere Jahre in Haft. Auch eine Helferin muss ins Gefängnis.

Wegen versuchten Mordes und Brandstiftung muss der 31 Jahre alte Werfer des Brandsatzes acht Jahre ins Gefängnis. Sein 25 Jahre alter Mittäter, ein freiwilliger Feuerwehrmann, der später beim Löscheinsatz mit dabei war, erhielt vom Landgericht Hannover sieben Jahre Haft. Außerdem wurde bei ihm ein Alkoholentzug angeordnet. Eine 24-Jährige, die die beiden Betrunkenen zum Tatort fuhr, wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Brandsatz war in der Nacht zum 28. August durch ein geschlossenes Fenster geflogen und in der Wohnung einer Familie aus Simbabwe gelandet. Nur weil ein Junge im Zimmer seiner Mutter schlief, wurde niemand verletzt. Die von einem Nachbarn alarmierte Feuerwehr konnte die Flammen löschen, bevor sie auf andere Räume übergriffen.

Das rechtsradikale, fremdenfeindliche Weltbild der Angeklagten sei Auslöser der Tat gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch in der Urteilsbegründung. "Grundlage war der nationalsozialistisch unterlegte Rassenhass aller drei Angeklagten." Ihnen sei bewusst gewesen, dass bei dem Anschlag Menschen sterben können. "Das haben sie billigend in Kauf genommen."

Angeklagte wollten Schuld auf Alkohol schieben

Die beiden Männer hatten im Prozess ein fremdenfeindliches Motiv abgestritten und den Alkohol als Auslöser für die Tat angegeben. Mit seinem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Anklage. Die junge Frau erhielt sogar eine um vier Monate längere Strafe, als von der Staatsanwaltschaft verlangt. Die Verteidigung hatte für die Frau auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Für den Haupttäter forderte sie eine Strafe von maximal fünf Jahren, für den Mittäter eine milde Strafe.

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