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Entführungsfall Ursula Herrmann wieder vor Gericht


"Der schlimmste Fall in 35 Jahren"
Entführungsfall Ursula Herrmann wieder vor Gericht

dpa, Ulf Vogler

05.06.2016Lesedauer: 3 Min.
35 Jahre ist der Entführungsfall Ursula Herrmann nun schon her, doch noch immer gibt es keine absolute Gewissheit. Nun soll er erneut vor Gericht gehen.Vergrößern des Bildes35 Jahre ist der Entführungsfall Ursula Herrmann nun schon her, doch noch immer gibt es keine absolute Gewissheit. Nun soll er erneut vor Gericht gehen. (Quelle: dpa-bilder)
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Die Gewalttat an der kleinen Ursula Herrmann aus dem Jahr 1981 gehört zu den größten und spektakulärsten Kriminalfällen Deutschlands. Das Mädchen wurde entführt und erstickte in einer im Wald vergrabenen Kiste. Nun - 35 Jahre nach der Tat - kommt der Fall erneut vor Gericht.

Der Bruder des Mädchens verlangt von dem erst 2010 zu lebenslanger Haft verurteilten Täter 20.000 Euro Schmerzensgeld. Michael Herrmann hofft darauf, dass mit seiner Klage die nach wie vor ungeklärten Details des Falls noch einmal beleuchtet werden. "Das Strafverfahren hat sehr viele Fragen offen gelassen", sagte er. Am 16. Juni wird am Landgericht Augsburg verhandelt.

TV-Fahnder Zimmermann ließ das Verbrechen nicht los

Der Fall Herrmann hat die Menschen in Deutschland Jahrzehnte lang beschäftigt. Das Mädchen radelt am 15. September 1981 abends durch ein Waldgebiet von Schondorf nach Eching (Bayern). Der Täter reißt das Kind vom Rad und sperrt es in die im Wald eingebuddelte Kiste. Darin stirbt das Mädchen nach kurzer Zeit, weil die Belüftungsanlage nicht funktioniert. Von den Eltern werden mehrfach zwei Millionen D-Mark Lösegeld verlangt - da ist Ursula längst tot.

Auch TV-Fahnder Eduard Zimmermann ließ das Verbrechen an dem Kind nie mehr los. Er hatte versprochen, den Mörder zu fassen. Zimmermann versuchte mehrfach, die Tat in seiner ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" aufzuklären. "Es war für mich der schlimmste Fall in 35 Jahren 'XY ... ungelöst'", sagte Zimmermann und trat 2002 - Jahre nachdem er die Moderation des Bildschirm-Klassikers abgegeben hatte - dann extra noch einmal vor die Kamera, um Ursulas Entführer zu fassen. Doch auch da hatten die Ermittler kein Glück.

Ehemaliger Nachbar geriet ins Visier

Es sollte noch bis 2008 dauern, bis das Gewaltverbrechen als aufgeklärt galt. Damals wurde im Ferienort Kappeln an der Schlei in Schleswig-Holstein ein Verdächtiger festgenommen, der einst in der Nachbarschaft der Familie Herrmann in Oberbayern lebte und seit der Tat im Visier der Kripo war.

Der heute 66-Jährige hatte immer seine Unschuld beteuert, dennoch wurde er in einem langwierigen Indizienprozess in Augsburg verurteilt. Der Schuldspruch stützte sich auf ein Tonbandgerät, das bei den Erpresseranrufen abgespielt worden sein soll, sowie ein später teilweise widerrufenes Geständnis eines mutmaßlichen Komplizen, der bei dem Urteil schon gestorben war.

Bruder des Opfers nicht überzeugt

Der Bruder des Opfers, Michael Herrmann, hatte an dem Prozess auch stellvertretend für seine Eltern als Nebenkläger teilgenommen und bereits damals Zweifel an dem inzwischen rechtskräftigen Urteilsspruch. "Die Verurteilung war auf zwei sehr wackeligen Indizien aufgebaut", meint er nach wie vor. "Ich bin nicht ganz überzeugt, ob der Richtige da sitzt", sagt der Bruder über den in Lübeck inhaftierten Verurteilten. "Ich bin allerdings auch nicht von seiner Unschuld überzeugt."

Herrmann glaubt insbesondere, dass es weitere Täter gab: "Für die Vorbereitung von so einer Tat, da müssen mindestens zwei, drei vielleicht sogar vier Leute beteiligt sein." Herrmanns Vater ist ein halbes Jahr nach dem Strafprozess gestorben, seine Mutter unterstütze ihn bei dem Zivilverfahren.

Verteidiger hofft auf neues Strafverfahren

Der 52 Jahre alte Musiklehrer macht geltend, dass er durch die Belastung einen Tinnitus erlitten habe. Herrmann geht es allerdings nach eigenen Angaben nicht um das geforderte Schmerzensgeld. "Mir geht es mehr darum, dass ich persönlich abschließen kann."

Der Verteidiger des verurteilten 66-Jährigen sieht das Zivilverfahren ebenfalls als Chance, dass die offenen Fragen ein weiteres Mal beleuchtet werden. Anwalt Walter Rubach will darüber hinaus auch strafrechtlich den Fall noch nicht verloren geben. Er bereite derzeit einen Wiederaufnahmeantrag vor. Grundlage sei ein Gutachten, das die Aussage des Hauptbelastungszeugen in Zweifel zieht. Rubach lässt noch offen, wann er den Antrag auf Wiederaufnahme stellt. Letztlich seien die Hürden für eine erfolgreiche Wiederaufnahme in Deutschland sehr hoch, betont der erfahrene Strafjurist.

Rätselraten über Spur-Spur-Treffer

Das vielleicht größte Rätsel in dem Fall ist eine DNA-Spur, die erst ein Vierteljahrhundert nach Ursulas Tod bei einer Bluttat in München entdeckt wurde. Der genetische Fingerabdruck fand sich in der Wohnung einer Parkhaus-Besitzerin, nachdem die 59-Jährige erschlagen worden war. Die gleiche DNA fand sich an einer Schraube von Ursula Herrmanns Todeskiste - Fahnder sprechen von einem Spur-Spur-Treffer.

Doch eine mögliche Verbindung zwischen den Verbrechen wurde nie aufgeklärt - die Staatsanwaltschaft erklärte die Übereinstimmung für "nicht relevant", da es keine Schnittstelle zwischen den Fällen gebe. Eine Übereinstimmung ist allerdings, dass auch der Angeklagte im Fall der ermordeten Millionärin zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Auch er, der Neffe des Opfers, beteuert bis heute seine Unschuld.

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