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Falsche Germanwings-Angehörige erhält Bewährungsstrafe


Dreist Gratisflüge erschlichen
Falsche Germanwings-Angehörige erhält Bewährungsstrafe

Von dpa
26.10.2016Lesedauer: 2 Min.
Trümmer der Germanwings-Maschine A320 an der Absturzstelle in der Nähe von Le Vernet in den französischen Alpen.Vergrößern des BildesTrümmer der Germanwings-Maschine A320 an der Absturzstelle in der Nähe von Le Vernet in den französischen Alpen. (Quelle: dpa-bilder)
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Eine Frau, die sich als Angehörige eines Absturz-Opfers der Germanwings-Maschine ausgegeben und damit Gratisflüge erschlichten hatte, ist zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Das Kölner Amtsgericht hat sie per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen zweifachen Betrugs verurteilt.

Die Angeklagte war zum Prozessauftakt am Mittwochmorgen wegen Krankheit nicht erschienen. Daraufhin hätten sich Richter und Staatsanwalt auf den Strafbefehl geeinigt, sagte ein Gerichtssprecher.

In gehobenem Hotel untergebracht

Die Lufthansa hatte Angehörige der Opfer nach dem Unglück mit 150 Toten zur Absturzstelle gebracht und ihnen Flug, Unterkunft und Verpflegung bezahlt. Die aus dem Kreis Höxter stammende 35-Jährige soll sich als Cousine eines Opfers ausgegeben haben.

Laut Anklage ließ sie sich zweimal auf Kosten der Lufthansa nach Marseille fliegen, wo sie in einem gehobenen Hotel untergebracht wurde. Dabei wurde sie jeweils von einem Bekannten und einmal auch zusätzlich von ihren beiden Kindern begleitet. Insgesamt entstand dem Unternehmen so ein Schaden von rund 16.000 Euro.

Strafbefehl soll Zeit und Kosten sparen

Erst unmittelbar vor Beginn des Prozesses sei im Gericht ein Attest der Angeklagten eingegangen, sie liege im Krankenhaus, sagte der Gerichtssprecher. In solchen Fällen sei ein Strafbefehl am Amtsgericht ein übliches Mittel, um Verfahren zu beenden. So könnten Zeit und Kosten gespart werden.

"Es ist jetzt an der Angeklagten zu entscheiden, ob sie den Strafbefehl akzeptiert", erklärte der Sprecher. Die Frau habe ab der Zustellung zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen - tut sie das nicht, wird das Urteil rechtskräftig.

Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. Der Co-Pilot hatte das Flugzeug absichtlich gegen einen Felsen gesteuert.

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