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Syrisches-deutsches Paar: Scharia-Scheidung laut EU-Generalanwalt nicht rechtskräftig


Deutscher Fall vor Gericht
EU-Gutachter – Scharia-Scheidung ist ungültig

Von dpa
14.09.2017Lesedauer: 1 Min.
Eine Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.Vergrößern des BildesEine Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. (Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union)
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Die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht in Syrien ist nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters in Deutschland nicht rechtskräftig.

Da Männer und Frauen nicht den gleichen Zugang zu dem religiösen Scheidungsrichter hätten, sei dieses Recht diskriminierend und in der Europäischen Union nicht anzuwenden. Dies erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Saugmandsgaard Øe, am Donnerstag.

Urteil des EuGH folgt

Es geht um ein Paar aus Syrien, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in Deutschland lebt. Die beiden hatten 1999 im syrischen Homs geheiratet. 2013 hatte sich der Mann vor dem geistlichen Gericht in Syrien mit einer einseitigen Erklärung scheiden lassen.

In Deutschland beantragte er die Anerkennung dieser Entscheidung. Der Präsident des Oberlandesgerichts München gab dem mit Hinweis auf EU-Recht statt. Als die Ehefrau die Entscheidung anfocht, bat das Münchner Gericht den EuGH um Rat.

Gutachter Øe widerspricht der Anerkennung der Scheidung nun eindeutig. Damit ist noch kein Urteil gefallen, doch folgt der EuGH solchen Schlussanträgen häufig.

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