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Axt-Angreifer von Düsseldorf: Fatmir H. muss in die Psychiatrie


Axt-Angreifer von Düsseldorf
Fatmir H. muss in die Psychiatrie

Von dpa
22.09.2017Lesedauer: 1 Min.
Prozess um Amoklauf: Gericht erklärte den Angeklagten Fatmir H. für schuldunfähig und ordnete eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie an.Vergrößern des BildesProzess um Amoklauf: Gericht erklärte den Angeklagten Fatmir H. für schuldunfähig und ordnete eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie an. (Quelle: Archiv/Federico Gambarini/dpa-bilder)
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Das Düsseldorf Landgericht schickt den 37-jährigen Kosovaren dauerhaft in die Psychiatrie. Der Angeklagte sei zur Tatzeit an Schizophrenie erkrankt und schuldunfähig gewesen, erklärte der Richter.

Fatmir H. hatte am 9. März im Bahnhof mit einer Axt brutal gewütet. Stimmen hätten ihm dies befohlen, hatte er einem Psychiater berichtet. Er habe dies getan, um von Polizisten erschossen zu werden. Weil die Polizei zunächst einen Terroranschlag nicht ausschließen konnte, wurde Großalarm ausgelöst.

Überwachungskameras zeigen, wie schwer bewaffnete Polizisten auf den Bahnsteig stürmen. Der Hauptbahnhof wurde abgesperrt, Hunderte Reisende saßen in den Zügen fest.

Nach den Axt-Attacken war der Mann von einer Brücke gesprungen und hatte sich dabei selbst schwer verletzt. Insgesamt waren zehn Menschen bei dem Amoklauf verletzt worden. Einige Opfer schwebten mit Schädelbrüchen und gebrochenen Halswirbeln zeitweise in akuter Lebensgefahr.

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