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Freispruch im Fall des erstochenen 14-Jährigen in Duisburg


Trotz DNA-Spuren
Freispruch im Fall des erstochenen 14-Jährigen in Duisburg

dpa, as

Aktualisiert am 13.02.2018Lesedauer: 1 Min.
Justitia: Hauptverdächtiger im Fall eines erstochenen 14-Jährigen freigesprochen.Vergrößern des BildesJustitia: Hauptverdächtiger im Fall eines erstochenen 14-Jährigen freigesprochen. (Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa-bilder)
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Bei einer Auseinandersetzung am Ostersonntag 2017 wurde ein 14-Jähriger mit einem Messer in Duisburg tödlich verletzt. Der Hauptangeklagte wurde nun freigesprochen.

Der Fall eines mit einem Messer erstochenen 14-Jährigen in Duisburg bleibt vorerst ungeklärt. Das Duisburger Schwurgericht sprach den 53 Jahre alten Hauptangeklagten vom Vorwurf des Totschlags frei. Der Mann wurde nach dem Urteil sofort aus der Untersuchungshaft entlassen.

Streit um nicht bezahltes Handy

Der Angeklagte selbst hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Richter stellten nun fest, dass dem Mann nicht einmal nachgewiesen werden könne, dass er an der Auseinandersetzung am Ostersonntag 2017 überhaupt beteiligt gewesen sei.

Zwei benachbarte Familien hatten sich damals offenbar um ein nicht bezahltes Handy gestritten, als zunächst der Vater des 14-Jährigen einschritt. Später kam der Jugendliche selbst hinzu, um seinem Vater zu helfen. Dabei wurde der 14-Jährige durch einen Messerstich tödlich verletzt.

Keine Überführung trotz DNA-Spuren

Am Griff des Messers konnten zwar DNA-Spuren gesichert werden, die von dem Angeklagten stammen sollen. Allerdings fanden sich auch Spuren einer weiteren Person. Weil zudem die Täterbeschreibung, die der Vater des Jungen abgegeben hatte, nicht zu dem 53 Jahre alten Angeklagten passte, entschieden die Richter letztlich auf Freispruch.

Verwendete Quellen
  • dpa
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