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Cottbus: Polizist schießt Wirtschaftskriminellen in den Kopf


Polizist schießt Wirtschaftskriminellem in den Kopf

Von t-online
Aktualisiert am 23.08.2014Lesedauer: 1 Min.
Der Vorfall in Cottbus hat erneut eine Diskussion um den Schusswaffeneinsatz von Polizisten in Brandenburg ausgelöst.Vergrößern des BildesDer Vorfall in Cottbus hat erneut eine Diskussion um den Schusswaffeneinsatz von Polizisten in Brandenburg ausgelöst. (Quelle: Friso Gentsch dpa/lnw)
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In Cottbus hat in der Nacht zu Freitag ein Polizist mit seiner Dienstwaffe einen gesuchten Mann in den Kopf geschossen und lebensgefährlich verletzt. Gegen den 37-Jährigen gab es einen Haftbefehl. Die genauen Hintergründe der Ereignisse sind noch nicht bekannt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde nach dem Mann gefahndet. Gegen ihn laufen mehrere Strafverfahren wegen Wirtschaftskriminalität.

Sturmgewehr beim gesuchten Mann sichergestellt

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde auch die Wohnung des 37-jährigen Mannes durchsucht. Dabei wurden der Staatsanwaltschaft zufolge Beweismittel und auch ein Sturmgewehr sichergestellt. Auf Anordnung der zuständigen Staatsanwältin sollte der Mann deshalb vorläufig festgenommen werden.

Als es zur Festnahme kommen sollte, saß der Gesuchte in einem Auto. Dabei kam es zu dem Schuss, der den Mann am Kopf traf. Wie die Staatsanwaltschaft erklärte, ist sein Zustand kritisch.

Ermittlungsverfahren eingeleitet

Ob der Polizist absichtlich schoss, ob er angegriffen wurde und in Notwehr handelte oder ob sich der Schuss versehentlich löste, ist noch unklar.

Gegen den Beamten wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie es in solchen Fällen üblich ist. Das Landeskriminalamt hat diese Untersuchungen übernommen. Der Polizist wurde vom Dienst freigestellt.

Vorfall entfacht Debatte um Schusswaffeneinsatz

Wegen der sehr formalen Äußerung der Polizei ("Schussabgabe ... anlässlich ... einer Festnahme") ist unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls erneut eine Diskussion um Schusswaffeneinsatz von Brandenburger Polizisten entbrannt.

Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Polizeibeamten im Bundesland angehalten werden, die Pistole sehr schnell aus dem Halfter zu ziehen. Die Sichtbarkeit der Dienstwaffe solle zur Abschreckung von Tätern und Angreifern beitragen, wie die Polizeidirektion Süd erläuterte.


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