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Prozessauftakt in Hannover: Eltern sollen Tochter Rohkost statt Insulin gegeben haben


Prozessauftakt in Hannover
Eltern sollen Tochter Rohkost statt Insulin gegeben haben

dpa, Von Christina Sticht

Aktualisiert am 10.02.2015Lesedauer: 3 Min.
Die Angeklagten mit Anwalt beim Prozess in Hannover.Vergrößern des BildesDie Angeklagten mit Anwalt beim Prozess in Hannover. (Quelle: dpa-bilder)
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Ein kleines Mädchen musste sterben, weil die Eltern auf alternative Heilmethoden statt auf Insulin schwörten. Das Paar steht nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Ein Fall, der verstört.

Die Vorwürfe gegen die Eltern sind ungeheuerlich: Ein 32-Jähriger und seine vier Jahre jüngere Frau sollen ihrer diabeteskranken Tochter zu wenig Insulin gespritzt haben, um sie von dem lebensnotwendigen Hormon zu entwöhnen. Stattdessen sollen sie dem Mädchen Rohkost gegeben haben.

Am ersten Weihnachtstag 2009 starb die Vierjährige in der Medizinischen Hochschule Hannover. Die Eltern hatten erst den Notarzt alarmiert, als das Kind nicht mehr atmete. Nun steht das bieder wirkende Paar wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Landgericht Hannover.

Mutter streitet Vorwürfe ab

Laut Anklage reduzierten die Eltern ab Juni 2009 das Insulin bewusst und gewollt, weil sie an die Heilsvorstellungen der "Neuen Germanischen Medizin" glaubten. Dahinter steht der mehrfach verurteilte ehemalige Arzt Ryke Geerd Hamer. Er geriet wegen umstrittener Heilmethoden für Krebspatienten vor 20 Jahren weltweit in die Schlagzeilen.

Den Vorwurf der Entwöhnung vom Insulin stritt die Mutter zum Prozessauftakt vehement ab. Sie habe einmal mit Hamer telefoniert und dieser habe auch gesagt, das Kind brauche das Insulin, sagte sie.

Eltern aus rechtsextremen Familien

Beide Eltern stammen aus rechtsextremen Familien. Ihre fünf Kinder tragen altdeutsche Namen, das 2009 gestorbene Mädchen hieß Sieghild. Die 28 Jahre alte Mutter wuchs in der vom rechtsextremen Anwalt Jürgen Rieger geleiteten "Artgemeinschaft" auf, der Vater war Mitglied in der 1994 verbotenen "Wiking-Jugend", sagten sie vor Gericht aus. Beide Angeklagten bestreiten aber, Neonazis zu sein.

Vor Gericht beriefen sich die Eltern auf Erinnerungslücken und Unkenntnis. Sie beteuerten, den lebensbedrohlichen Gesundheitszustand ihres Kindes an Heiligabend 2009 und kurz davor falsch eingeschätzt zu haben. Das Paar lebte damals bei Uelzen, heute im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt.

Bruder ging zur Polizei

Das Verfahren hatte ein älterer Bruder des Angeklagten ins Rollen gebracht, der erst 2013 zur Polizei ging. Nach Darstellung dieses Zeugen war vor allem die Mutter des zuckerkranken Kindes "eine fast sektenmäßige Anhängerin der Theorien Hamers", nach denen Krankheiten auf innere Konflikte zurückgehen.

Sein Bruder habe ihm erklärt, dass man dem Mädchen das Insulin abgewöhnen wolle, sagte der 42-Jährige vor Gericht. Der Mann liegt mit seinem jüngeren Bruder seit dem Scheitern eines gemeinsamen Unternehmens im Streit und wurde wegen einer Attacke auf den 32-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Ist seine Aussage glaubwürdig?

Ärztin spricht ebenfalls von "Rohkost-Therapie"

Auch eine Ärztin des Klinikums Braunschweigs berichtet im Zeugenstand davon, dass sie der Vater des kranken Kindes bei der Insulin-Einstellung 2007 auf eine Rohkost-Therapie angesprochen habe.

Nicht wirklich erklären konnten die Eltern, warum sie die Tochter nicht von einem Facharzt betreuen ließen. Das Insulin bezogen sie von einer hausärztlichen Praxis in Uelzen, die nie überprüfte, ob das Kind tatsächlich im Klinikum Braunschweig in Behandlung war, wie die Eltern angaben.

Die Ärzte des Klinikums Braunschweig hatten 2007 nach der Entlassung des Mädchens das Jugendamt eingeschaltet, weil sie den Eindruck hatten, die Familie lehne die Schulmedizin ab.

"Das sind Einzelfälle"

Dass Eltern ihrem Kind eine lebenserhaltende oder dringend notwendige Behandlung bewusst verweigern, ist nach Experteneinschätzung höchst selten. "Das sind Einzelfälle. Eltern wollen in der Regel das Beste für ihr Kind", sagte die Leiterin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Uni Göttingen, Claudia Wiesemann. Wenn Eltern eine lebenserhaltende medizinische Behandlung verweigern, komme ein vorübergehender Entzug des Sorgerechts infrage.

Der Sprecher des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte, Ulrich Fegeler, sieht in der teilweise fahrlässigen Therapieumsetzung von Eltern das größere Problem als in einer kompletten Behandlungsverweigerung. "Hier kommt es sehr auf die Kunst des betreuenden Arztes an, Eltern immer wieder zu ermuntern und auf die Konsequenzen einer nur mangelhaft durchgeführten Therapie hinzuweisen", sagte Fegeler. Manchmal müsse allerdings das Jugendamt eingeschaltet werden, wenn die Eltern psychisch und intellektuell überfordert seien.

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